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EU nimmt Lebensmittelinfektionen ins Visier

Brüssel (aho/lme) – Der Rat „Landwirtschaft“ heute am Montag den 29.09.2003 die Rechtsvorschriften zur Senkung der Inzidenz durch Lebensmittel übertragbarer Krankheiten in der Europäischen Union endgültig verabschiedet. Die beiden Rechtsakte, von der Kommission im August 2001 vorgeschlagen und vom Parlament im Mai 2002 befürwortet, sehen eine gründliche Revision der geltenden EU-Rechtsvorschriften vor und sollen den Schutz vor „Zoonosen“ – also den vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten – verbessern. Zu den Zoonosen gehören Krankheiten, die alljährlich hohe Krankheitsausfälle, unnötige Todesfälle und beachtliche öffentliche Gesundheitskosten verursachen – ausgelöst etwa durch Salmonellen, Campylobacter, Listeria und toxinbildende E. coli. Die Vorschriften treten am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

„Die Zahl der lebensmittelbedingten Infektionen beim Menschen ist heute in der gesamten EU viel zu hoch. Durch Salmonellen alleine erkranken jährlich über 160.000 Menschen in der EU – wovon nach Schätzungen rund 200 sterben. Die Kosten durch lebensmittelbedingte Salmonellose werden auf bis zu 2,8 Mrd. Euro jährlich veranschlagt. Ich freue mich daher, dass Rat und Parlament diese beiden wichtigen Rechtsakte jetzt verabschiedet haben. Letztlich können wir dadurch das Auftreten von Salmonellen in den landwirtschaftlichen Betrieben und somit auch die Infektionshäufigkeit beim Menschen deutlich senken,“ so David Byrne, in der Europäischen Kommission zuständig für Gesundheit und Verbraucherschutz.

Worum geht es bei den neuen Rechtsvorschriften?

Der erste Rechtsakt, eine Richtlinie zur Überwachung von Zoonose-Erregern, dient als Grundlage für die Verbesserung der Erkenntnisse über die Quellen und Entwicklungstendenzen dieser Erreger und die Bewertungen der mikrobiologischen Risiken sowie für Risikomanagementmaßnahmen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wird eine entscheidende Rolle bei der Bewertung dieser Informationen spielen. Der zweite Rechtsakt ist eine Verordnung zur Reduzierung des Auftretens von Zoonoseerregern, hauptsächlich Salmonellen. Die Verordnung wird für eine der Hauptquellen der Kontamination gelten – die Primärproduktion. Außerdem ist ein Verfahren zur Festsetzung von Zielwerten für andere Zoonoseerreger als Salmonellen vorgesehen. Die Zielvorgaben zur Eindämmung der Erreger werden nach einer Untersuchung der Prävalenz des jeweiligen Erregers in allen Mitgliedstaaten festgelegt. Die Kommission hat zugestimmt, die obligatorischen Kontrollmaßnahmen für eine Kofinanzierung durch die EU zu öffnen. Die Höhe dieser Finanzierung wird auf der Grundlage eines Berichts über die Finanzierungsregelung festgelegt, den die Kommission innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung vorlegen wird. Eine Reihe anderer Schlüsselmaßnahmen in diesem Zusammenhang werden im Kampf gegen Zoonosen ebenfalls helfen. Das Paket zur Lebensmittelhygiene wird die Umsetzung von Hygienemaßnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb verbessern und auch auf allen anderen Stufen der Lebensmittelkette nach der Primärproduktion als wichtiges Instrument dienen. Die neuen Bestimmungen machen es möglich, die Antibiotikaresistenz nicht nur bei Zoonoseerregern zu überwachen, sondern auch bei anderen wichtige Bakterien. Außerdem wird die Salmonellenüberwachung schrittweise nicht nur auf die verschiedenen Geflügelarten und Zuchtschweine, sondern auch auf Schlachtschweine ausgedehnt. Es gibt Übergangsregelungen für die Umsetzung der neuen Regeln durch die Mitgliedstaaten. In der Anfangsphase beschränken sich die Kontrollen auf bestimmte Serotypen von Salmonellen (diese Serotypen sind allerdings für über 70 % der gemeldeten Fälle von Salmonellose beim Menschen verantwortlich).

Die geltenden Bestimmungen

Nach den geltenden EU-Bestimmungen, in der Richtlinie 92/117/EWG zu finden, gibt es Regeln für die obligatorische Überwachung von vier Zoonoseerregern (Salmonellose, Brucellose, Trichinose und durch Mycobacterium bovis verursachte Tuberkulose) und die freiwillige Überwachung anderer Erreger. Lebensmittelbedingte Krankheiten und die Überwachung der Antibiotikaresistenz sind jedoch nicht abgedeckt, was eine Harmonisierung der Systeme sehr schwierig macht. Die neue Richtlinie, die an die Stelle der Richtlinie 92/177 tritt, macht eine solche Harmonisierung möglich. Derzeit gibt es obligatorische Maßnahmen zur Kontrolle bestimmter Arten von Salmonellen (Salmonella enteritidis und Salmonella typhimurium) bei Zuchtgeflügel, die neue Verordnung führt Kontrollmaßnahmen für weitere Tierarten sowie potenziell auch für weitere Arten von Salmonellen und anderen Zoonoseerregern ein. Einige EU-Mitgliedstaaten gehen bereits freiwillig über diese Bestimmungen hinaus, derzeit jedoch ohne EU-Finanzierung. Hintergrund Zoonosen sind Erkrankungen oder Infektionen, die vom Tier auf den Menschen übertragbar sind. Die Infektion ist gewöhnlich auf den Verzehr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs oder direkten Kontakt mit infizierten Tieren zurückzuführen. Salmonellen, auf die sich die neuen Bestimmungen vorrangig konzentrieren, können in einer ganzen Reihe von Lebensmittelerzeugnissen vorkommen, z. B. in rohen Eiern, Geflügel, Schweine- und Rindfleisch, anderen Erzeugnissen tierischen Ursprungs und Gemüse. Campylobacter ist hauptsächlich in Hähnchenfleisch zu finden, Hauptsymptom beim Menschen ist Durchfall, manchmal kann es jedoch auch zu Nervenerkrankungen und, in seltenen Fällen, zur Lähmung kommen. Listeria und toxinbildendes E. coli sind zwei weitere verbreitete Erreger, die Infektionen verursachen. Zoonosen sind bekanntlich schwer einzudämmen, da eine gewisse Anzahl der betreffenden Mikroorganismen überall in der Natur vorkommt und nicht leicht aus der Lebensmittelkette auszuschließen ist. Die Eindämmung der Erreger bei Tieren ist der beste Weg, die Verbreitung der Infektion über die Lebensmittelkette zu verhindern, aus diesem Grund schafft auch die vorgeschlagene Verordnung einen Rahmen für Maßnahmen zur Eindämmung der Erreger. Gleichzeitig führt die vorgeschlagene Richtlinie ein System zur Überwachung bestimmter Zoonoseerreger in der gesamten Lebens- und Futtermittelherstellungskette ein. Salmonellen werden dabei als Priorität genannt, insbesondere das Auftreten in Geflügelprodukten und Eiern. Die einzelnen Zielkategorien werden schrittweise einbezogen, beginnend mit Zuchthühnern, dann Legehennen, Hähnchen, Puten, Schlachtschweine und schließlich Zuchtschweine. Die ersten Ziele werden 12 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung (Anfang November) festgelegt, jede weitere Stufe wieder nach jeweils 12 Monaten. Die nationalen Kontrollprogramme werden für jedes einzelne Ziel 18 Monate später umgesetzt. Nach einer Übergangszeit werden Vermarktungsbeschränkungen für Tafeleier aus Beständen gelten, bei denen der Befall mit bestimmten Salmonellenarten vermutet wird oder nachgewiesen worden ist (diese Regelung wird 72 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung anwendbar). Auch Geflügelfleisch wird bestimmten mikrobiologischen Kriterien genügen müssen (anwendbar nach 84 Monaten). Außerdem ist ein Verfahren zur Festsetzung von Zielwerten für andere Bestände sowie andere Zoonoseerreger als Salmonellen vorgesehen. Um die Reduktionsziele zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten nationale Kontrollprogramme aufstellen und den Privatsektor zur Mitarbeit bewegen. Für den Handel zwischen den Mitgliedstaaten und mit Drittländern wird entsprechend dem obigen Zeitplan eine Bescheinigung über den Salmonellenstatus zwingend vorgeschrieben.

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