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Sachsen: Bilanz aus einem Jahr amtlicher Untersuchungen auf Dioxine

Dresden (lme) – Im Rahmen des Sonderuntersuchungsprogramms „Dioxine“ der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) wurden im Jahr 2005 Lebensmittel sächsischer Erzeuger auf Dioxine geprüft. Die Probenahme erfolgte verdachtsorientiert in solchen Gebieten, in denen aufgrund der früheren industriellen Nutzung mit der Präsenz von Dioxinquellen zu rechnen war. Insgesamt wurden 160 Proben tierischer und pflanzlicher Lebensmittel untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass die meisten der beprobten Erzeugnisse Dioxingehalte aufweisen, die der normalen Hintergrundbelastung entsprechen. Hierbei handelt es sich in der Mehrzahl um Erzeuger, die große Mengen produzieren.

Überschreitungen der gesetzlichen Höchstgehalte wurden jedoch vereinzelt bei Klein- und Kleinsterzeugern von Freilandeiern festgestellt. Hier lagen bei insgesamt 66 Proben von Hühnereiern elf Proben über dem Grenzwert. Auch in den Hühnereiern von zwei Betrieben aus dem Landkreis Löbau-Zittau wurden Ende des vergangenen Jahres erhöhte Dioxingehalte gefunden. Dem für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Sächsischen Sozialministerium legte eine beauftragte Arbeitsgruppe aus Vertretern der beteiligten Behörden jetzt einen Bericht zu möglichen Ursachen vor. Bei einem der betroffenen Erzeuger wurden als Einstreu verwendete kontaminierte Sägespäne als Quelle der Dioxinbelastung der Hühnereier ausfindig gemacht. Auf dem Hof des zweiten Betriebes wurde dioxinhaltiger Bitumenanstrich im Auslauf vorgefunden. Hühner können durch das Picken Dioxine aufnehmen, die sich dann im Eifett wiederfinden. Bei der Untersuchung von Hühnereiern aus Erzeugerbetrieben im Umkreis der betroffenen Legehennenhalter wurden keine Überschreitungen der zulässigen Dioxingehalte festgestellt. Das für den gesundheitlichen Verbraucherschutzzuständige Sozialministerium weist darauf hin, dass bei Freilandhaltung auf kontaminierten Flächen mit dem Übergang von Dioxinen und verwandten Verbindungen aus dem Auslauf in die Eier gerechnet werden muss. Das in Verkehr bringen von Hühnereiern mit Dioxingehalten über dem Höchstgehalt wurde in allen Fällen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden untersagt. Derzeit werden durch die sächsischen Behörden Empfehlungen für die Erzeuger erarbeitet, wie erhöhte Dioxinbelastungen von Hühnereiern durch geeignete Wahl der Haltungsbedingungen begrenzt werden können.

Hintergrund Dioxin:

Dioxine sind chlororganische Verbindungen, die als unerwünschte Nebenprodukte bei einer Vielzahl von industriellen Prozessen entstehen können. Durch ihre gute Fettlöslichkeit und ihre hohe Stabilität reichern sie sich in der Nahrungskette an. Daher tragen hauptsächlich tierische Lebensmittel, wie Fisch, Milch und Fleisch, zur Dioxinaufnahme des Menschen bei.Nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung stellt der gelegentliche Verzehr von Eiern mit Dioxingehalten über der Höchstmenge keine akute Gesundheitsgefährdung dar. Im Vergleich zu anderen tierischen Lebensmitteln wie Milch, Fleisch oder Fisch erhöhen die Eier die tägliche Gesamtaufnahme an Dioxin nur unwesentlich. Eine Ausnahme stellen besonders hoch belastete Eier dar. Diese sollten nicht verzehrt werden. Das gilt auch für Selbstversorger. Da die Dioxinaufnahme des Menschen aber noch immer über dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angestrebten gesundheitlichen Vorsorgewert liegt, sind weiterhin Maßnahmen erforderlich, die die Gesamtbelastung effektiv minimieren können. Das Untersuchungsprogramm der LUA wird auch im Jahr 2006 fortgesetzt.

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