Verbraucherbelange höher bewertet: Sprossenhersteller bekommt keinen Schadensersatz
Braunschweig (lme) – Deutschlands größter Sprossenhersteller bleibt auf den Verlusten der EHEC-Krise sitzen. Das in der Nähe von Hamburg ansässige Unternehmen hatte Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verbraucherschutz, auf einen hohen sechsstelligen Betrag im Wege einer Staatshaftungsklage auf Schadenersatz geklagt. Das Landgericht Braunschweig wies die Forderung heute ab. (7 O 372/12)
Hintergrund der Klage ist eine Verbraucherwarnung, die im Jahre 2011 durch das Bundesamt für Verbraucherschutz im Benehmen mit verschiedenen anderen Behörden veröffentlicht worden ist. Es war zu Keimbefall von Sprossenprodukten gekommen. Verschiedene Verbraucher erlitten teilweise sehr schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen. Ein wissenschaftlich exakter Zusammenhang zwischen Keimbefall und Erkrankung war im Zeitpunkt der Warnmeldung nicht sicher festzustellen. Es lag aber nach Auffassung des Bundesamtes eine hinlängliche Verdachtslage vor.
Das Unternehmen sieht seine wirtschaftlichen Belange bei der Veröffentlichung der Warnmeldung nicht ausreichend beachtet und begehrt für erlittenen Gewinnendgang vom Bund Schadenersatz.
Die Kammer hat die Klage abgewiesen. Bei der Prüfung hat die Kammer im vorliegenden Einzelfall die Verbraucherbelange höher bewertet und auch in dem Fall, in dem ein wissenschaftlich exakter Zusammenhang zwischen Erkrankung und Produktbeschaffenheit nicht sicher festzustellen ist, angenommen, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz berechtigt gewesen ist, eine Verbraucherwarnung herauszugeben. Darüber hinaus hat die Kammer zur Begründung der Klagabweisung angeführt, dass der kausale Zusammenhang zwischen dem geltend gemacht entgangenen Gewinn und der Verbraucherwarnung nicht hinlänglich festzustellen gewesen wäre.
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