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Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit: Fleischwirtschaft rechnet mit Klagen gegen Gesetz


Geflügelverband sieht „Verstoß gegen die Verfassung“ – Gesetz ab 1. Januar in Kraft

Osnabrück (ots) – Das zum 1. Januar in Kraft tretende Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft wird voraussichtlich Gerichte beschäftigen. Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) berichtet, gehen mehrere Verbände der Branche davon aus, dass einzelne Unternehmen klagen werden. Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Geflügelwirtschaft (ZDG), teilte der „NOZ“ mit, nicht das Verbot der Werkverträge als solches sei unter den Geflügelfleischproduzenten strittig, aber das weitergehende Verbot sämtlicher Leiharbeit in den Betrieben: „Im Verbot der Zeitarbeit in nur einer Branche sehen wir einen Verstoß gegen unsere Verfassung, und ich bin sicher, dass ein oder mehrere betroffene Unternehmen dagegen erfolgreich Klage beim Bundesverfassungsgericht erheben werden.“

Ähnlich äußerte sich auch Sarah Dhem, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Fleischwarenindustrie. Sie teilte der „NOZ“ mit, noch nicht zu wissen, wie sich einzelne Unternehmen aus ihrem Verband – überwiegend Wurstproduzenten – entschieden hätten. „Aber wir gehen davon aus, dass einige klagen werden.“

Nach großen Corona-Ausbrüchen unter Schlachthof-Mitarbeitern hatte die Bundesregierung ein Verbot sogenannter Werkverträge auf den Weg gebracht, mit denen Subunternehmer ihre Arbeiter in Schlachthöfe schicken. Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt. Mit dem Gesetz werden Werkverträge ab dem 1. Januar verboten, der Einsatz von Leiharbeitern ab dem 1. April 2021. Große Fleischproduzenten haben nun damit begonnen, bisherige Beschäftigte von Subunternehmern fest anzustellen. Allein beim Marktführer Tönnies sind das nach Angaben eines Unternehmenssprechers 6000 Menschen.

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