Hoher Sicherheitsstandard: Kaum Funde in viehstarken Regionen – strenge Zulassungskriterien greifen
(BfT) – Der Einsatz von Tierarzneimitteln in der Veredlungsproduktion ist unerlässlich, um die Gesundheit der Tiere sicherzustellen und wirtschaftliche Verluste zu vermeiden. Über einen möglichen Eintrag der Stoffe in die Umwelt und ggf. auch das oberflächennahe Grundwasser wird immer wieder spekuliert. Neuere Untersuchungen zeigen jedoch, dass Wirkstoffe aus Tierarzneimitteln weitaus seltener dort zu finden sind als ursprünglich angenommen.
So wurden in einer Studie des Umweltbundesamtes und in Nachfolgestudien in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein an 48 Standorten in viehdichten Regionen Proben untersucht. Die Standorte wurden entsprechend den ungünstigsten Rahmenbedingungen ausgewählt. Dies bedeutet, dass Regionen mit hohen Viehbesatzdichten, sowie entsprechend kritischen Böden (sandig, sorptionsschwach) und oberflächennahem Grundwasser in die Beprobung einbezogen wurden. In einigen Fällen wurden Sulfonamide in sehr niedrigen Konzentrationen nachgewiesen. Bei zwei Befunden in höherer Konzentration geht man nach weiterführenden Untersuchungen davon aus, dass diese aus humanmedizinischen Anwendungen stammen.
Auch für die in der Vergangenheit vereinzelt in den oberen Bodenschichten nachgewiesenen Tetrazykline wurden neue Daten vorgelegt. Eine Umverteilung von Rückständen in das Grundwasser wird aus Expertensicht als äußerst unwahrscheinlich angesehen, da die Wirkstoffe über die Zeit unter anderem zunehmend fester an die Bodenbestandteile gebunden werden.
Nicht unbedingt überraschend
„Die Ergebnisse überraschen nicht“, urteilt Dr. Christian Corsing, Vorsitzender der BfT-Arbeitsgruppe Umweltsicherheit. „Die nun vorgelegten Studien bestätigen Ergebnisse früherer Untersuchungen. Zudem werden neue Tierarzneimittel vor ihrer Zulassung nach den Kriterien Sicherheit, Wirksamkeit, Qualität und seit vielen Jahren auch auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft.“
Diese vier Kriterien sind zwingender Bestandteil des Zulassungsverfahrens. Je nach Indikation, Zieltierarten und voraussichtlicher Verabreichungsart durchläuft die Umweltsicherheitsprüfung mehrere Phasen, die wie ein Filtersystem unsichere Kandidaten eliminiert oder durch Risikomanagementmaßnahmen mögliche Einflüsse auf die Umwelt minimiert. Anders als bei Humanarzneimitteln kann eine negative Bewertung der Umweltverträglichkeit bei Tierarzneimitteln auch zur Versagung der Zulassung führen.
„Vor diesem Hintergrund ist ein umfassender Ansatz mit einer produktbezogenen Risikobewertung unter Berücksichtigung der Exposition und des Nutzens wichtig und keine rein substanzbezogene, „hazard“ orientierte Betrachtung,“ so Corsing.