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Canthaxanthin: Blind durch 300 Eier pro Tag?

Bonn (aho) – Auch die neu durch die EU festgesetzten Höchstgehalte für den naturidentischen Farbstoff Canthaxanthin für Geflügelfuttermittel wurden und werden im praktischen Fütterungseinsatz nicht erreicht, sondern sogar unterschritten. Das teilt Dr. Horst-Christoph Pape, Geschäftsführer der AWT (Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe in der Tierernährung) heute als Reaktion auf unsachliche und falscher Darstellungen in Presse und Rundfunk der vergangenen Tage mit. So wurde berichtet, dass es bei sehr hoher Aufnahme des Pigmentes Canthaxanthin zu einer Ablagerung in der Retina (Netzhaut) des Auges mit Beeinträchtigung der Sehkraft kommen kann. Verschwiegen wurde aber, dass diese Beobachtungen an Menschen gemacht wurden, die sogenannte „Selbstbräunungspillen“ konsumierten, die Canthaxanthin in sehr hohe Konzentration enthielten. Dies entspräche laut Stellungnahme der AWT einem Verzehr von mehr als 300 Eiern pro Tag.

Per Richtlinie 2003/7/EG der Kommission vom 24. Januar 2003 wurden die Bedingungen für die Zulassung von Canthaxanthin in Futtermitteln geändert. Entsprechend der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tierernährung der EU (SCAN) ist die Verbrauchersicherheit gewährleistet, wenn ein Höchstgehalt von 25 mg/kg Alleinfuttermittel für anderes Geflügel als Legehennen 8 mg/kg Alleinfuttermittel für Legehennen 25 mg/kg Alleinfuttermittel für Lachse, Forellen eingehalten wird.

Diese Höchstwerte werden die bisher geltenden ersetzen. Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit hat diese wissenschaftliche Beurteilung vollständig übernommen. Sie ist dann von der Kommission in die vorgenannte rechtliche Regelung überführt worden. Mit der Verabschiedung der Richtlinie 2003/7/EG wird ein seit ca. 15 Jahren andauerndes Verfahren der wissenschaftlichen Bewertung der Sicherheit von Canthaxanthin als Lebensmittel- und Futterzusatzstoff für die EG zum Abschluss gebracht.

Autor: Dr. Manfred Stein

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