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Betrug mit Honig +++ Staatsanwaltschaft stellt klar

Bad Kreuznach (lme/aho) – Gegen einen 53-jährigen Imkermeister und seine 41 Jahre alte Angestellte hat die bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach eingerichtete Landeszentralstelle für Wein- und Lebensmittelstrafsachen Anklage wegen Betruges und Vergehen gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz zur Wirtschaftstrafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach erhoben.

Aus gegebenem Anlass weißt die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach darauf hin, dass der Bienenhof Krischer in Oberzissen (vgl. www.krischer.de) nicht der Betrieb ist, dessen Inhaber angeklagt wurde.

(tt0005)

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