Lebensmittel - Markt - Ernährung®
Lebensmittel - Markt - Ernährung
  

powered by ...

Gericht: Geklebtes Schweinefleisch ist kein Schweinebraten

Berlin (lme) – Ein aus Fleischstücken zusammengeklebter Braten darf einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zufolge nicht als Schweinebraten vermarktet werden. Die Lebensmittelaufsichtsbehörde hat ein von einer Berliner Firma produziertes Fleischerzeugnis zu Recht als irreführend beanstandet.

Die Klägerin produziert und vertreibt Fleischerzeugnisse unter der Bezeichnung „Schweinebraten“. Als Rohmaterial verwendet sie Schweinefleischstücke, denen Kochsalzlake injiziert wird. Anschließend wird in einem sog. „Tumbelvorgang“ die Muskulatur aufgelockert und Eiweiß freigesetzt. Die so vorbehandelten Stücke werden zunächst in Dosen abgefüllt und gegart, wobei die Fleischstücke sich mittels Koagulation des Eiweißes miteinander verbinden. Anschließend wird das Produkt entnommen und in Scheiben aufgeschnitten, die dann bei der Herstellung von Fertiggerichten verschiedener Produzenten Verwendung finden.

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden mehrerer Bundesländer hatten die Bezeichnung als „Schweinebraten“ ohne einen Hinweis auf das Zusammenfügen von Fleischstücken als irreführend beanstandet. Das für die Überwachung des Herstellerbetriebes zuständige Bezirksamt hatte wegen dieser Beanstandungen Strafanzeige gegen die Klägerin gestellt. Mit ihrer Feststellungsklage wandte sich die Klägerin gegen die Auffassung der Lebensmittelbehörden.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Ansicht der Lebensmittelaufsicht bestätigt. Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Irreführung vorliege, sei die Auffassung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers. Dieser erwarte bei einem ihm als „Schweinebraten“ offerierten Produkt, gleich ob gebraten oder roh, ein im natürlichen Zusammenhang belassenes und nicht ein durch mechanische und Hitzeeinwirkung aus mehreren Fleischstücken zusammengefügtes Stück Fleisch.

Urteil der 14. Kammer vom 20. Oktober 2011 – VG 14 K 43.09

Reply to “Gericht: Geklebtes Schweinefleisch ist kein Schweinebraten”

Suche



Datenschutzerklärung

Betrug und Täuschung in der Bio-Land- u. Lebensmittelwirtschaft
EHEC: Ein Erreger macht Karriere
Nitrat: Vom Schadstoff zum wichtigen Nährstoff
Mycobacterium avium paratuberculosis in Lebensmitteln
Qualität und Gesundheitswert von Bio-Produkten
Acrylamid: Nullrisiko deutlich gesenkt



Wissenschaftlerin: Nur reiche Länder können sich 'Bio' leisten - auf Kosten der Armen


Lebensmittelsicherheit


mycobakterien


Handlungsbedarf: Wissenschaftler weisen MAP in Rindfleisch nach

Derio (aho/lme) Wissenschaftlern von Baskischen Institut für Landwirtschaftliche Forschung und Entwicklung 'Neiker-Tecnalia' im spanischen Derio ist es gelungen, den Erreger der Paratuberkulose 'Mycobacterium avium paratuberculosis' (MAP) in der Muskulatur von Rindern und Kühen zum Zeitpunkt der Schlachtung nachzuweisen.
Weitere Informationen hier.