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Verschärfte Vorschriften gegen Bio-Betrug

Berlin (lme) – Der Bundesrat will den Betrug mit Bio-Lebensmitteln deutlich erschweren. Er hat deshalb am Freitag der Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz zugestimmt. „Mit der Entscheidung des Bundesrates ist der Weg frei, um die Zulassung und Ãœberwachung der privaten Kontrollstellen auf eine bundeseinheitliche rechtliche Grundlage zu stellen. Ein möglicher Betrug mit Bioprodukten wird damit künftig noch schwerer als bisher“, sagte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, am Freitag in Berlin.

Die Biobranche war in den letzten Jahren durch Betrugsfalle in die Schlagzeilen geraten. Die beschlossene Verordnung enthält detaillierte Mindestanforderungen an die Kompetenz der privaten Kontrollstellen und damit bundeseinheitlich hohe Anforderungen im Zulassungsverfahren. Die neuen Vorgaben machen außerdem das Vorgehen der Kontrollstellen bei der Risikoeinstufung von Unternehmen sowie das Niveau der daraus resultierenden Maßnahmen vergleichbarer. Auch die Bestimmungen für die Probenahme und Analyse sind risikoorientiert anzuwenden. Mit diesen Methoden können Spuren von Stoffen nachgewiesen werden, die im ökologischen Landbau nicht erlaubt sind und auf eventuelle Mängel in der Herstellung eines Erzeugnisses oder seiner Bestandteile hinweisen. Mit unternehmensübergreifenden Warenflusskontrollen sollen unredliche Absichten und Handlungen unterbunden werden, bei denen insbesondere versucht wird, nichtökologische Erzeugnisse in den ökologischen Warenstrom einzuschleusen. Dabei verfolgen die Kontrollstellen die Erzeugnisse über mehrere Stufen der Produktionskette, um die ökologische Authentizität der Produkte zu überprüfen .

Die Verordnung regelt außerdem den Informationsaustausch zwischen den Kontrollstellen, beispielsweise bei einem Kontrollstellenwechsel, und schreibt Anforderungen an Kontrollbesuche und an das Kontrollstellenpersonal fest. In Deutschland werden die Kontrollen der Unternehmen im ökologischen Landbau nach den Bestimmungen des Öko-Landbaugesetzes von privaten Kontrollstellen durchgeführt, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen werden. Für die Überwachung der Kontrollstellen sind die Länder verantwortlich.

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