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Ausweitung der MHD Ausnahmeliste

Berlin (hib/EIS) – Reis, Hülsenfrüchte, eingelegter Hering oder Stockfisch sowie lange gereifter Hartkäse mit nur noch geringem Wasseranteil könnten in die sogenannte MHD-Ausnahmeliste aufgenommen werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/4643) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4323) zur Verringerung von Lebensmittelverschwendung hervor. Die MHD-Datumsangabe auf Lebensmittelverpackungen gibt die Mindesthaltbarkeitsdauer von Lebensmitteln an. Dazu führt die Bundesregierung aus, dass die Diskussion zur Frage der Ausweitung der MHD-Ausnahmeliste im Hinblick auf die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf EU-Ebene andauere und noch nicht abgeschlossen sei. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verfolge bei der Diskussion um die Datumsangaben auf Lebensmitteln das Ziel, die Lebensmittelverschwendung unter Beibehaltung des hohen Lebensmittelqualitätsstandards zu reduzieren. Forschungs- und Entwicklungsarbeiten würden deshalb unterstützt, die beispielsweise zur Entwicklung intelligenter Verpackungen beitragen, die das Mindesthaltbarkeitsdatum ergänzen. Das BMEL fördere in dem Bereich derzeit verschiedene Innovationsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von mehr als 3,4 Millionen Euro.

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