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Vier Pfoten e.V. fordert tiergerechten Halterpass für Pferde

Hamburg (ots) – Seit dem 01.07.2000 ist EU-weit der Halterpass für Pferde und andere Einhufer Pflicht. Jeder Eigentümer eines Pferdes ist verpflichtet, sein Pferd bei der national zuständigen Behörde zu melden. Erstmalig sollen auch Freizeitpferde registriert werden, die bislang von einer solchen Meldepflicht ausgenommen waren. Denn diese Verordnung schreibt endgültig fest, dass Pferde zur Schlachtung vorgesehene Nutztiere sind. Da aber bestimmte Medikamente nicht bei Lebensmittel liefernden Tieren eingesetzt werden dürfen, dies aber bei Pferden ohne Halterpass nicht überprüfbar ist, entstand dieser Halterpass. Der Eigentümer muß in diesen Pass eintragen lassen, ob das Tier für eine Schlachtung vorgesehen ist. Der Tierarzt trägt die verabreichten Medikamente in das Kapitel „Arzneimittelbehandlung“ ein. Somit soll ausgeschlossen werden, daß der Mensch gesundheitsschädigende Stoffe durch den Verzehr des Pferdefleisches zu sich nimmt. Der Tierschutzverein VIER PFOTEN kann nachvollziehen, dass Verbraucherschutz in unserem Land höchste Priorität hat und kann deshalb eine solche Verordnung durchaus billigen. Wir finden es zwar ausgesprochen bedenklich, dass Menschen immer noch einen unserer edelsten Partner essen, doch das muß jeder Mensch mit sich selbst und seinem Gewissen ausmachen. Leider wurde bei Einführung dieser EU-Richtlinie die Chance nicht genutzt, nun auch etwas zum Schutz der Pferde selbst zu tun. Hierzulande werden noch viele Tiere in viel zu engen, stickigen Boxen gehalten, ohne Tageslicht und Sozialkontakt. „Die wenigsten Halter sind über die artgerechten Bedürfnisse ihres Pferdes im Bilde, kaum einer weiß etwas über die natürliche Lebensweise des Herden- und Fluchttieres Pferd,“ sagt Tom Haubrich, Projekt- und Kampagnenleiter des Vier Pfoten e.V.. Der VIER PFOTEN e.V. fordert deshalb wie bei Hunden die gesetzliche Einführung eines Halterführerscheins, der die Basis für Kauf und Haltung eines Pferdes sein muß. Im Zentrum eines solchen Halterführerscheins muß das Wissen um die artgerechten Bedürfnisse eines Pferdes stehen – z.B. zu Dauer der Futteraufnahme, Futterwahl, Fresszeiten, Wasser-Aufnahme, Ruhezeiten und Ruheplätze, solitäre Hautpflege, Rangordnungsverhalten, natürliche Gangarten und Stimmungsäußerungen eines Pferdes, um nur einige Punkte zu nennen. Originaltext: Vier Pfoten e.V.

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