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Zecken, Kleiner Fuchsbandwurm, Tollwut

Bonn, 17. Juli (bme) – Es ist Sommer und die Menschen genießen die warmen Tage im Freien. Beim Aufenthalt in Wald und Feld besteht jedoch die Gefahr, dass insbesondere durch Zecken und Parasiten wie dem Kleinen Fuchsbandwurm gefährliche Krankheiten auf den Menschen übertragen werden. Darauf weist das Bundesernährungsministerium hin.

Die beste Vorbeugung gegen die von Zecken übertragene Virus- erkrankungen FSME (Frühsommerzeckenmeningoenzephalitis) und die von Bakterien verursachte Borreliose sind dichte Kleidung und die Einreibung mit Insektenschutzmitteln. Da nur etwa zwei Drittel aller Zeckenstiche bemerkt werden, sollte nach jedem Aufenthalt im Freien der Körper nach Zecken abgesucht und die Zecke mit einer Pinzette oder Zeckenzange entfernt werden. Bei irgendwelchen Zweifeln nach einem Zeckenbiss, z.B. Hautrötung, ist ein Arztbesuch notwendig.

Der Kleine Fuchsbandwurm lebt vornehmlich in Füchsen, deren Bestand in den letzten Jahren, auch mangels natürlicher Feinde, stark angestiegen ist. Auch im Menschen kann sich der vier Millimeter kleine Fuchsbandwurm festsetzen und innerhalb von bis zu 15 Jahren das Lebergewebe zerstören. Die infektiösen Bandwurmeier scheidet der Fuchs mit dem Kot aus. Da Füchse mittlerweile bis in die Dörfer und Städte vorgedrungen sind, sollten nicht nur Beeren und Pilze aus dem Wald sondern auch Freilandgemüse und Fallobst vor dem Verzehr unbedingt gewaschen werden.

Die Viruskrankheit Tollwut wird von Fleischfressern wie Fuchs, Dachs und Marder durch Biss- oder Kratzwunden auf den Menschen übertragen. Eine vorsorgliche Impfung von Mensch und Tier ist möglich und gut verträglich. Fuchsimpfung und -bejagung verzögern bzw. verhindern die Verbreitung der Tollwut. Anomales Verhalten bei Wildtieren wie Vertrautheit, Apathie und Beißsucht sind Symtome der anzeige- pflichtigen Seuche. Von derart auffälligen Tiere sollten Sie sich fernhalten und ihre Beobachtungen der Veterinärbehörde, dem Forstamt oder dem Ordnungsamt melden.

BMELF-Informationen, Nr. 29 vom 17. Juli 2000

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