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Kampfhunde: Gesetzentwurf des Bundes online.

(aho) Das Bundeskabinett hat dem Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde zugestimmt. Wegen der Dringlichkeit geschah dies durch Umlaufbeschluss.

Bundesminister Schily hatte gemeinsam mit der Bundesministerin der Justiz und dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Gesetzesentwurf in wenigen Tagen ausarbeiten lassen. „Rasches Handeln war geboten. Es konnte nicht länger hingenommen werden, dass durch hochgefährliche Tiere und das verantwortungslose Handeln bestimmter Hundehalter Leben und Gesundheit von Menschen, insbesondere von Kindern, in Gefahr gebracht werden“, erklärte Bundesinnenminister Otto Schily.

Das Gesetz sieht ein Zucht- und Einfuhrverbot sowie strafrechtliche Regelungen vor. Im wesentlichen sind dies die folgenden Maßnahmen:

— ein absolutes Einfuhrverbot für die drei Hunderassen, die bereits im IMK-Beschluss vom 5. Mai 2000 als besonders gefährlich bezeichnet worden sind, nämlich Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier

— ein Genehmigungserfordernis für den Import sonstiger gefährlicher Hunde, für die nach landesrechtlichen Vorschriften die Zucht, der Handel oder das Halten verboten sind.

— Verstöße gegen diese Importverbote werden unter Strafe gestellt.

— Zudem wird die Möglichkeit eröffnet, bei Verstößen gegen die genannten Bestimmungen die Hunde einzuziehen.

— Im Tierschutzgesetz wird ein Zuchtverbot für Hunde ausgesprochen, bei denen durch die Zucht erblich bedingte Aggressionssteigerungen verstärkt werden.

— In das Strafgesetzbuch wird ein Tatbestand eingeführt, der es unter Strafe stellt, gegen landesrechtliche Verbote gefährliche Hunde zu züchten oder mit ihnen zu handeln. Auch hier ist die Einziehung von diesen Hunden vorgesehen.

Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten noch im September diesen Jahres eine auf das Tierschutzgesetz gestützte neue Hundeverordnung dem Bundesrat zuleiten, in der die Haltung und Zucht von Hunden geregelt werden soll. Dadurch soll ein Rückgang der insbesondere auf Haltungs- und Erziehungsfehlern beruhende Aggressivität von Hunden erreicht werden.

Außerdem hat Bundesminister Schily die Initiative ergriffen, um auf EU-Ebene ein generelles Verbot von Kampfhunden zu erreichen. Er hat die französische Präsidentschaft gebeten, das Thema „EU-weites Verbot der Einfuhr und Zucht von Kampfhunden“ auf der nächsten Sitzung der Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedstaaten zu behandeln.

Der Gesetzesentwurf ist ab sofort auf der Homepage des bmi abrufbar.

Pressemitteilung des Bundesministerium des Inneren vom 15.07.2000

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