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Igel & Co.: Wildtiere sind keine Haustiere

(aho) Kaum einen anderen Wildtier wird mehr Sympathie entgegen gebracht als dem Igel. Im Garten ist er gern gesehener Vertilger von Schadinsekten und Schnecken, verletzte „Meckies“ werden zum Tierarzt gebracht, untergewichtige Igel werden aufgepäppelt. Aber Achtung: nach dem deutschen Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Igel oder andere Wildtiere dauerhaft in Unfreiheit z.B. in der Wohnung zu halten. Das Bundesnaturschutzgesetz ist hier eindeutig:

§ 20f. Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (1) Es ist verboten, 1. wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, … (2) Es ist ferner verboten, Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten 1. in Besitz zu nehmen, …

§ 20g. Ausnahmen … (4) Abweichend von den Verboten des § 20f Abs. 1 Nr. 1 sowie den Besitzverboten ist es (…) zulässig, verletzte oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können.

Also, wenn Hase und Igel wieder gesund sind, dann müssen sie wieder in der freien Natur ausgewildert werden. Auch wenn es schwer fällt!

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