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Warnung vor illegalen Arzneimittelimporten

(aho) In Presse, Funk und Fernsehen sowie im Internet wird immer wieder über neue Arzneimittel mit scheinbaren Wunderkräften berichtet und für sie geworben. Die Palette ist groß, so wird z. B. neben Schlankmachern oder Präparaten gegen Haarausfall auch über ausländische Mittel berichtet, die bei Krankheit wie Krebs oder Aids helfen sollen, in Deutschland aber noch gar nicht zugelassen sind. Werbungen für „Potenzmittel“ werden zusätzlich gerne mit der Zusicherung eines „diskreten und sicheren Versandes“ versehen.

Das Hauptzollamt Bielefeld weist darauf hin, das die Einfuhr von Arzneimitteln nach dem deutschen Arzneimittelgesetz grundsätzlich verboten ist. Der Begriff Arznei umfasst dabei nicht nur verschreibungspflichtige Präparate, sondern auch solche, die rezeptfrei erhältlich sind. Das können z. B. auch Vitaminpräparate oder sogenannte Nahrungsergänzungsmittel sein.

Dabei kommt es auf die Größe der Verpackung nicht an, selbst Kleinmengen fallen unter diese Regelungen. Aber auch gut gemeinte Geschenke von Verwandten oder Bekannten sind von diesem Einfuhrverbot betroffen.

Stellt der Zoll solche Postsendungen fest, werden diese einbehalten bzw. an den Absender zurückgesandt. Es kann sogar zu straf- oder bußgeldrechtlichen Folgen kommen.

Insbesondere aufgrund der im Vergleich zu den hiesigen Apotheken günstigen Preise im Ausland mag diese Regelung auf Unverständnis stoßen; sie dient aber letztendlich dem Schutz des Verbrauchers, da die eingeführten Produkte oftmals nicht den strengen deutschen Zulassungsbestimmungen entsprechen.

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