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Bielefeld: Untersuchungen nur noch bei Vogelgrippeverdacht

Bielefeld (aho) – Nach Abschluss des Vogelzuges ist eine Untersuchung verendet aufgefundener Vögel nunmehr nur noch erforderlich, wenn konkrete Verdachtshinweise für das Vorliegen der Vogelgrippe bestehen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn mehrere Vögel von besonders empfänglichen Wasservogelarten – wie Schwänen – aufgefunden werden, erläutert die Verwaltung der Stadt Bielefeld in einer Medieninformation.

Die Untersuchung von Greifvögeln, Krähen, Elstern und anderen aasfressenden Vögeln, die sich an verendeten oder erkrankten Vögeln infizieren können, hält das Veterinäramt Bielefeld bis zum Beginn des Vogelzuges im Herbst 2006 nicht für erforderlich. Die Überprüfung der Hausgeflügelbestände wird dagegen mit Aufhebung der Stallpflicht durch Untersuchungen verendeter Haushühner und zusätzliche Stichprobenuntersuchungen bei Enten und Gänsen verstärkt fortgesetzt.

Nach der ersten Feststellung der Geflügelpest bei einem verendeten Schwan auf Rügen wurden in Nordrhein-Westfalen mehr als 6000 und in Bielefeld etwa 140 verendet aufgefundene Vögel auf die Geflügelpest untersucht. Alle Untersuchungen ergaben keinen Hinweis auf das Vorliegen der Geflügelpest.

Von verendet aufgefundenen Vögeln gehen zurzeit keine erhöhten Seuchengefahren aus, so dass eine zeitnahe Entsorgung und Beseitigung der Tierkörper nur im Einzelfall erforderlich ist. Gerade unter den Jungvögeln sind Verluste nichts Ungewöhnliches. Sie sind oft Teil des natürlichen Nahrungsangebotes für andere Tiere.

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