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Tierarzt nicht gerufen: Schafhalter zu Geldstrafe verurteilt

Wetzlar (aho) – Das die fehlende tierärztliche Versorgung eines kranken Tieres kein Kavaliersdelikt ist und der Tierschutz auch für erkrankte Tiere gilt, wurde kürzlich durch ein Gerichtsurteil Urteil deutlich.

Das Amtsgericht Wetzlar verurteilte einen Tierhalter, der sein Mutterschaf über zwei Tage ohne tierärztliche Versorgung ließ, zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 25 Euro.

Das Tier war im letzten Jahr an der Blauzungenkrankheit erkrankt und nicht mehr in der Lage Futter und Wasser aufzunehmen sowie seine beiden Lämmer zu säugen. Zudem litt das Tier an einer Bauchfellentzündung. Das Tier musste aufgrund seines schlechten Zustandes eingeschläfert werden. Der Tierhalter begründete seine Verhaltensweise mit den Tierarztkosten, die sich bei einem so schwer erkrankten Tier ohnehin nicht mehr lohnen würden.

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