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Gericht: Zugangsverbot für Hunde rechtens

HemeraGenf / Lausanne (aho) – Der Kanton Genf darf Hunden den Zugang zu 65 öffentlichen Parkanlagen verwehren. Das Schweizer Bundesgericht hat die Beschwerden der Genfer Tierschutzvereinigung und zweier Hundebesitzer gegen das seit Jahresbeginn geltende Hundereglement abgewiesen. Nach Meinung der Lausanner Richter ist das Verbot verhältnismäßig und auch nicht nicht willkürlich. Vielmehr diene die Regelung der öffentlichen Sicherheit. Bei über 30.000 Hunden in Genf müsse der Gesetzgeber „Entflechtungsmaßnahmen“ anordnen, die über eine „Leinenpflicht“ hinausgehen. Dies diene insbesondere der Sicherheit von Kindern und älteren Menschen. Beschränkt werde mit dem Verbot nur die Routenwahl von Hundebesitzern bei ihrem Spaziergang. Es bestünden durchaus Ausweichmöglichkeiten, da nur jede vierte Grünzone von dem Zugangsverbot betroffen sei.

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