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Havelland: Hunde, Katzen und Heimtiere dürfen auf eigenem Grundstück begraben werden

Rathenow (aho) – Tierbesitzer dürfen jetzt auch offiziell im Landkreis Havelland ihre verstorbenen Lieblinge auf eigenem Grundstück begraben. Das hat jetzt der Amtstierarzt in Form einer Allgemeinverfügung gestattet. zu erteilen. Insbesondere handelt es sich hierbei um einzelne Hunde, Katzen, Kleinnager und Vögel, die in häuslicher Gemeinschaft des Besitzers gelebt haben.

Die Halter müssen sich dabei allerdings an gewisse Regeln halten. So dürfen die Tiergräber nicht in Wasserschutzgebieten oder in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze angelegt werden. Begraben werden darf nur auf dem eigenen Grundstück, tief genug (mindestens 50 Zentimeter) und unverzüglich. Außerdem sollte der Tierkörper nicht in eine Kunststofftüte oder eine Dose gelegt werden. Die Ausnahme von der Regel machen an Seuchen verendete Tiere, die sofort einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zu übergeben sind.

Die „Allgemeinverfügung zur Beseitigung toter Heimtiere durch Vergraben“ des Amtes für Landwirtschaft, Veterinär und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Havelland hat seine Grundlage in der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 03.10.2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte in Verbindung mit dem Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG).

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