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Rottweiler in Hessen als „gefährlich“ eingestuft

HemeraWiesbaden (aho) – Das hessische Innenministerium hat reinrassige Rottweiler und Mischlinge mit Anteilen dieser Rasse seit Jahresanfang als „gefährliche Hunde“ in die Rasseliste der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden aufgenommen. Die Hunde dürfen nur noch mit Erlaubnis der Ordnungsbehörde gehalten werden, wenn sie nach dem 1. Januar 2009 angeschafft werden.
Eine Übergangsregelung sieht vor, dass alle Rottweiler und -mischlinge, die schon vor dem 31. Dezember 2008 gehalten wurden, auch künftig keine Erlaubnis benötigt wird. Die Besitzer müssen ihre Tiere aber bis zum 30. Juni 2009 beim Ordnungsamt anzeigen.

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