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Stadt Jülich: Was ist bei der Anschaffung eines „gefährlichen Hundes“ zu beachten?

Jülich (aho) – Wer sich einen sogenannten „gefährlichen Hund“ anschaffen möchte, muss sich zuvor eine Erlaubnis der Behörde einholen. Darauf weist jetzt die Stadt Jülich (NRW) hin.
Zu den „gefährlichen Hunden“ im Sinne des Landeshundegesetzes zählen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat und diese Unterlagen nach Prüfung der Behörde (hier: Ordnungsamt der Stadt Jülich) eine Erlaubnis rechtfertigen. Vorzulegen sind:

Nachweis über die Volljährigkeit des Hundehalters
Sachkundetest (für das Führen „gefährlicher Hunde“)
Führungszeugnis
Haftpflichtversicherung für Hunde („gefährliche Hunde“)
Chipnummer (einziger Punkt der erst nach Anschaffung des Hundes fällig wird)
Erklärung, dass der Hund ausbruchsicher untergebracht ist (Wohnung, Haus mit eingezäuntem Garten etc. – wird von der Behörde vor Ort überprüft)
Nachweis über das besondere private (z. B. Schutz) oder öffentliche (z. B. Tierheimhund) Interesse zur Haltung eines solchen Hundes

Auch die Anschaffung sogenannter „Hunde bestimmter Rassen“ bedarf der vorherigen Erlaubnis der Behörde. „Hunde bestimmter Rassen“ sind im Einzelnen die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Vorzulegen sind hier:

Nachweis über die Volljährigkeit des Hundehalters
Sachkundetest (für das Führen von „Hunden bestimmter Rassen“)
Führungszeugnis
Haftpflichtversicherung („Hunde bestimmter Rassen“)
Chipnummer (s. o.)
Erklärung, dass der Hund ausbruchsicher untergebracht ist (s.o.)

Wer in Betracht zieht, sich einen solchen Hund („gefährlichen oder bestimmter Rasse“) anzuschaffen, sollte sich deshalb vorher mit dem Ordnungsamt der Stadt Jülich in Verbindung setzen. Die Mitarbeiter klären über die gesetzlichen Bestimmungen und die Erbringung der einzelnen Unterlagen auf.

Für die Erbringung der Unterlagen inklusive Anmeldegebühr fallen einmalige Kosten in Höhe von ca. 140,00 € an. Die jährlichen Folgekosten (Haftpflichtversicherung und Hundesteuer) betragen ca. 200,00 €. (Bei den Angaben der Kosten handelt es sich lediglich um Durchschnitts- oder Schätzwerte. Abweichungen sind daher möglich.)

Das Führen der o. g. Hunde ohne die erforderlichen Voraussetzungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Landeshundegesetzes dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Eine fehlende Erlaubnis zum Halten eines solchen Hundes kann zur Untersagung der Haltung führen, so die Stadt Jülich in einer Medieninformation.

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