Stadt Leverkusen: Mehr Steuereinnahmen durch Hundebestandsaufnahme
Leverkusen (aho) – Durch eine zweite Hundezählung wurden in Leverkusen 357 Hunde mehr erfasst und damit potentielle Steuerzahler ermittelt. Wie die Stadt Leverkusen mitteilt, hat sich der derzeitige Hundebestand von bisher 5.688 auf 6.045 erhöht. Im Jahr 2003 war zum ersten Mal der Hundebestand systematisch erfasst worden, indem alle Leverkusener Haushalte (ca. 78.000) durch die Firma Springer Kommunale Dienste GmbH Düren befragt wurden. Damals erhöhten sich die Zahlen von 4.872 auf 5.509 angemeldete Hunde.
Die erneute Hundebestandsaufnahme zwischen April und Juni 2009 erfolgte im Wege einer freiwilligen Befragung von ca. 30 Prozent (ca. 23.400) aller Leverkusener Haushalte ebenfalls durch die Firma Springer Kommunale Dienste GmbH Düren. Gefragt wurde nach Hundehaltung, Anzahl, Zeitraum, Rasse, Gewicht (über 20 kg) und Größe (über 40 cm). Eine Nachversteuerung erfolgte bis zu vier Jahren, wobei bei Selbstanzeige kein Bußgeld festgesetzt wurde.
Zurzeit wird darüber hinaus mit 20 bis 30 Nachveranlagungsfällen gerechnet, sodass sich letztlich der Hundebestand auf ca. 6.070 Hunde (382 bzw. 6.72 Prozent) erhöhen dürfte.
Die Abrechnung mit der Firma Springer erfolgt auf reiner Erfolgsbasis (jeder im Projektzeitraum festgestellte Hund wird entsprechend vergütet). Durch Steuermehreinnahmen werden die Kosten der Hundebestandsaufnahme deshalb bereits im Verlauf des zweiten Jahres durch entsprechende Mehreinnahmen gedeckt. Die jährlichen Mehreinnahmen auf Grund der durchgeführten Hundebestandsaufnahme belaufen sich unter Einbeziehung von Steuerermäßigungen und Befreiungen auf ca. 40.000 Euro (bisheriger Haushaltsansatz: 610.000 Euro).
Höhe der Steuersätze:
1. Hund: 108,00 €
Ab 2. Hund: 216,00 € je Hund
Kein gesonderter Steuersatz für Kampfhunde
Ermäßigung:
75 % Steuerermäßigung bei Leistungsbezug SGB II oder XII
Befreiung:
Für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Als sonst hilflose Personen gelten solche, die einen Schwerbeschädigtenausweis besitzen, der nicht nur das Merkzeichen „gehbehindert“ ausweist. Neu: Für alle aus dem Tierheim Leverkusen übernommenen Hunde gilt ab September 2009 eine Befreiung von der Hundesteuer für 12 Monate nach Aufnahme des Hundes im eigenen Haushalt.
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