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VG Gießen: Nur ein Biss genügt für Einstufung als „bissig“ und 600 Euro Hundesteuer

Gießen/Buseck (aho) – Bereits ein Angriff ist ausreichend, um einen Hund im Sinne der Hundesteuersatzung der Gemeinde Buseck (Landkreis Gießen) als bissig zu bezeichnen. So entschied das Verwaltungsricht Gießen am Mittwoch die Klage einer Frau, deren Hund im Mai 2007 einen Nachbarn in die Hand gebissen hatte. Ãœber dieses Urteil berichtet der Gießener Anzeiger ausführlich.

Der Hund hatte den Nachbarn „ohne Vorwarnung“ gebissen. Ein ärztliches Attest bescheinigte eine Risswunde sowie punktförmige Hämatome. Der Rechtsanwalt der Klägerin stritt dies nicht ab. Vielmehr wehrte sich die Klägerin gegen die Einstufung des Hundes nach nur einem Biss als „bissig“ und einen Steuersatz von 600 Euro im Jahr für Hunde, die die die Gemeinde als „gefährlich“ oder „bissig“ einstuft. Zudem habe der Border Collie nach dem Vorfall eine Wesensprüfung „mit Bravour“ bestanden. Der Anwalt der Frau meinte, 600 Euro Hundesteuer stünden „im krassen Missverhältnis“ zum Vorfall. Der Betrag sei höher als die gesamten Unterhaltskosten für einen Hund, so die Zeitung.

Der Richter schloss sich der Einschätzung der Gemeinde Buseck an. Im Sinne einer „Gefahrenabwehr“ könne sie „keine Statistik führen und zehn Bisse abwarten“. Der vorliegende Fall sei nach übereinstimmenden Zeugenaussagen eindeutig: Biss – ohne eine unmittelbare Provokation.

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