animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Urteil: Hundesteuer für „Beißer“ darf das 20-fache betragen

Gießen (aho) – Das Verwaltungsgericht Gießen (Az.: 8 K 280/09 GI) hat die Klage einer Hundehalterin abgewiesen, die sich dagegen gewandt hatte, dass sie für ihren Hund statt 30 Euro Hundesteuer jährlich 600 Euro zahlen muss. Ihre Gemeinde hatte ihren Hund als gefährlich eingestuft und mit dem höheren Steuersatz belegt, nachdem das Tier einen Nachbarn ohne Anlass gebissen hatte. Nach Meinung des Gerichts hat die Steuer noch keine „erdrosselnde“ Wirkung für den Hundehalter, da sie das Halten von gefährlichen Hunden nicht unmöglich, sondern allenfalls weniger attraktiv mache. Dieser Zweck sei jedoch durchaus legitim. Ebenso wenig sei es zu beanstanden, dass die Kommunen mit der höheren Steuer die Zahl gefährlicher Hunde einzudämmen versuchten.

3 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Gibt es für die Hundebesitzerin die Möglichkeit, über Ausbildungsnachweise, Nachschulungen und einen Wesenstest eine Rückstufung ihres Hundes in die normale Hundesteuerklasse zu erreichen?
    Oder bedeutet „Einmal im Hundeleben jemanden gebissen“ (die Gründe teilt uns AHO ja leider nicht mit) lebenslange Strafzahlungen?

  2. Birgit

    Schau mal in den News von ZERGportal. Dort gibt es mehr Informationen zu dem Urteil.

    u.a.
    Nach dem Vorfall hatte der Border Collie eine Wesensprüfung »mit Bravour« bestanden

  3. Also wieder mal nur „halbe Informationen“ bei AHO?

Reply to “Urteil: Hundesteuer für „Beißer“ darf das 20-fache betragen”

Suche



Datenschutzerklärung