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400 Euro Schmerzensgeld für Hundebiss angemessen

Frankfurt/Main (aho) – Das Amtsgericht Frankfurt hält 400 Euro Schmerzenzgeld nach einem Hundebiss grundsätzlich für angemessen. Das Gericht gab damit der Klage eines Mitarbeiters des Frankfurter Ordnungsamtes statt. Im April 2009 hatte der Kläger versucht, die Hundesteuermarke eines Terriers zu kontrollieren, der auf ein fremdes Grundstück eingedrungen war. Dabei wurde er von dem Hund heftig in die Hand gebissen. Das Opfer musste mehrere Male von einem Arzt behandelt werden. (AZ 32 C 2587/09-48)

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