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Immer mehr Beschwerden: Bielefeld verstärkt Kontrollen der Anleinpflicht

Bielefeld (aho) – In Bielefeld wird ab sofort die Einhaltung der Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde im Bereich der Grünanlagen an der Promenade verstärkt kontrollieren. Grund hierfür ist nach Angaben der Stadtverwaltung der erhebliche Anstieg von Bürgerbeschwerden über nicht angeleinte Hunde und damit einhergehende Zwischenfälle. In den Grünanlagen gilt sowohl nach den Bestimmungen des Landeshundegesetzes als auch nach dem Landschaftsrecht außerhalb des ausgewiesenen Hundeauslaufbereiches eine Anleinpflicht für alle Hunde. Eine Maulkorbpflicht gilt nur für bestimmte Hunderassen wie zum Beispiel Rottweiler, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier.

Die Grünanlagen werden durch unterschiedliche Interessengruppen – wie etwa Walker, Jogger, Radfahrer und Schlitten fahrende Kinder – stark frequentiert. Auch Spaziergänger und Erholungssuchende, davon viele ältere Menschen, Personen mit kleinen Kindern und Patienten der umliegenden Krankenhäuser und Einrichtungen, nutzen die Promenade und ihre attraktive landschaftliche Umgebung sehr häufig. Hinzu kommt noch eine große Zahl von Hundehaltern, die die Grünanlagen nutzen, um Hunden der verschiedensten Rassen Auslauf zu verschaffen, so die Stadt in einer Presseinformation.

Insbesondere durch diese intensive und äußerst vielfältige Nutzung der Grünanlagen kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen. Im vergangenen Jahr sind hierüber bei der Stadt vermehrt Bürgerbeschwerden eingegangen. Die Vorfälle beschränken sich jedoch nicht nur auf das Führen unangeleinter Hunde. So wurden auch Menschen und Tiere verletzt und gefährdet. Außerdem kam es nach Angaben der Stadt Bielefeld zum Hetzen von Wildtieren.

Herauszustellen ist, dass die Verletzungen und Gefährdungen nicht nur aus Rangeleien von Hunden untereinander resultierten. Ebenfalls kam es zum gezielten Zulaufen auf andere Hunde sowie zum Anspringen und Anlaufen von Joggern, Radfahren, Passanten und Kindern.

Leider konnten nicht in allen Fällen die verantwortlichen Hundeführer oder Hundehalter ermittelt werden, sodass keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden konnten. Geschädigte konnten dann ebenfalls ihre etwaigen privatrechtlichen Ansprüche nicht geltend machen.
Bedauerlich ist auch, dass es wiederholt zu verbalen Auseinandersetzungen unter den Beteiligten gekommen ist.

Als Ergebnis daraus verstärkt die Stadt Bielefeld ihre bisherigen Kontrollen zur Einhaltung der Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde im Bereich der Promenade unter anderem auch, um ihrem gesetzlichen Kontrollauftrag gerecht zu werden.

Primär sollen die Hundehalter erneut dafür sensibilisiert werden, dass in den Grünanlagen eine Leinenpflicht nach dem Landeshundegesetz und dem Landschaftsrecht besteht. In diesem Rahmen werden unter anderem Informationsbroschüren der Stadt zur Hundehaltung verteilt.

Hundehalter, die sich einsichtig zeigen, werden in der Regel ohne Erhebung eines Verwarnungsgeldes verwarnt und zur Einhaltung der Leinenpflicht aufgefordert. Uneinsichtigen oder wiederholt auffälligen Hundeführen droht jedoch ein Verwarnungs- oder Bußgeld, betonte die Stadt Bielefeld.

Auch andere Städte haben eine härtere Gangart gegen uneinsichtige Hundehalter angekündigt.

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