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Auch Hobby-Nutztiere, Geflügel, Bienen und Pferde der Tierseuchenkasse und dem Kreisveterinäramt melden

Ingelheim am Rhein (aho) – Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen weist darauf hin, dass sämtliche Tierbestände, die der Tierseuchenkasse gemeldet werden, gleichzeitig auch dem Veterinäramt der Kreisverwaltung angezeigt werden müssen, sofern diese dem Amt nicht bereits gemeldet wurden. Dies gilt nicht nur für Landwirte sondern auch für Hobby-Tierhalter. Neben landwirtschaftlichen Nutztieren und Geflügel betrifft dies vor allem auch Bienen und Pferde. „Dass diese Meldepflicht sinnvoll ist, zeigt sich immer wieder beim Ausbruch von Tierseuchen. Das Veterinär- und Gesundheitsamt kann dank einer aktuellen Statistik im Krankheitsfall effektiv und schnell reagieren sowie die registrierten Halter über Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltensregeln informieren“, sagt Dr. Markus Wacker, Leiter der Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft. der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

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