Dalmatiner-Mix hetzt Reh: Höhere Hundesteuer rechtens.
Gießen (aho) Ein Hund, der sich aus einem Auto springt und einem Reh hinterherjagt, erweist sich durch Hetzen des Rehes als „gefährlicher Hund“. Es muss deshalb eine erhöhte Hundesteuer entrichtet werden. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Gießen. Der Einzelrichter der 8. Kammer bestätigte nach mündlicher Verhandlung die Steuerfestsetzung der Stadt Staufenberg für einen Dalmatiner-Mix als gefährlichen Hund.
Hintergrund für die Festsetzung der erhöhten Hundesteuer ist ein Vorfall aus dem Jahr 2007, bei dem der Hund aus dem Auto gesprungen und einem Reh hinterhergelaufen ist, das auf der Flucht in einem Zaun hängen blieb. Streitig geblieben ist, ob der Hund das Reh auch gerissen hat.
Die Stadt Staufenberg stufte den Hund auf Grund dieses Vorfalls als „gefährlichen“ Hund ein, für den nach der Hundesteuersatzung der Stadt ein deutlich erhöhter Steuersatz zu entrichten ist (im hier betroffenen Jahr 2008 betrug die erhöhte Steuer 618 EUR im Vergleich zum normalen Steuersatz von 42 EUR). Der Kläger hatte eingewandt, der Hund habe mittlerweile eine Wesensprüfung bestanden und er selbst eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt. Das Tier dürfe deshalb nicht als gefährlich eingestuft werden. Darüberhinaus gehöre das Jagdverhalten zu den Wesenseigenschaften eines jeden Hundes. Die Satzung sei auch zu unbestimmt, da in der 2008 geltenden Fassung jegliches Hetzen von anderen Tieren (wie dies auch bei Jagdhunden im Jagdeinsatz der Fall sei) zur Gefährlichkeit führe, nicht nur das unkontrollierte, wie dies die Hundeverordnung vorsehe.
Der Einzelrichter der 8. Kammer wies die Klage nun ab, da sich der Hund durch das Hetzen des Rehes als gefährlich erwiesen habe. Die Satzung der Stadt Staufenberg, die sich anders als in der aktuellen Fassung in der 2008 gültigen Fassung nicht genau am Wortlaut der Hundeverordnung orientiert habe, stufe in rechtlich unbedenklicher Weise einen Hund als gefährlich ein, wenn dieser andere Tiere hetze. Dass damit – wie in der Hundeverordnung – nur unkontrolliertes, also nicht im Zusammenhang etwa mit einer Jagd stehendes Hetzen gemeint sei, sei offensichtlich. Dies sei hier aber unstreitig passiert. Darauf, ob der Hund das Reh auch gerissen habe, komme es dagegen ebenso wenig an, wie darauf, ob dieses Verhalten artgerecht sei. Letzteres sei für die Einstufung eines Hundes als gefährlich nicht relevant. Die im Nachhinein absolvierte, von der Hundeverordnung vorgesehene Wesensprüfung widerlege bzw. beseitige zudem weder nach der Satzung noch nach der Hundeverordnung die Gefährlichkeit des Hundes. Denn nach der Hundeverordnung sei die Wesensprüfung nur Voraussetzung für das Halten eines gefährlichen Hundes, führe aber gerade nicht dazu, die Ungefährlichkeit zu beweisen. Die Höhe des Steuersatzes unterliege ebenfalls keinen Bedenken.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann dagegen binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragen.
Urteil vom 18.01.2012, 8 K 5775/10.GI
3 Kommentare, Kommentar oder Ping
Uta Over
Die Konsequenz aus solchen Urteilen: Nur noch „Pets“ züchten, die keinerlei Spiel- oder Jagdtrieb haben, die sich unter keinen Umständen – auch nicht, wenn sie bis aufs Blut gequält werden – wehren und insgesamt möglichst kein Interesse an ihrer Umwelt haben. Denn diese könnte ja einen „Reiz“ ausüben und den Hund zu irgendeiner Aktivität verleiten…
Hübsch muss er sein und klaglos alles aushalten. Der Hund der Zukunft, der Traum von Richtern wie jenem fehlgeleiteten, der dieses Urteil gefällt hat, welches deutlich zeigt, dass er keinerlei Sachverstand hat.
Warum dürfen Richter eigentlich ohne einen Sachkundenachweis über alles und jedes richten?
20.01.12
g.b.
Weil die Damen und Herren Richter „frei“ in ihrer Entscheidung sind, und strotzt diese noch so vor Peinlichkeiten; das geht denen am Wertesten vorbei. „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ – so sehen sich die Damen und Herren dann auch mal gerne selbst und wenn sie ihre eigene Meinung- nicht Wissen – manifestieren können, dann um so besser. Hier geht es eben nicht um Gerechtigkeit, um Recht, oder gar um Sachverstand. Hier gehts um Interessen anderer und manches Mal auch um die eigenen. Und ganz schlimm sind diejenigen, die widersprüchlichen Gesetzestext nicht mal entlarven können – und hier kommen wir wieder zum Wissen ;),
21.01.12
Sonia
Mir geht es genau so mein Hund hat 2006 in Rödermark ein Reh gehetzt das in einem nebengarten ohne Tür aufhielt es lag ein Stacheldrahtzaun. Das Reh sprang in einen privaten Garten und starb durch die verletzungen des Stacheldrahtzauns . Es wurde behaptet vom Mieter des des Hauses mein Hund hätte es brutal angefallen ) : Nur komisch das es keine Bisswunden hatte. Ich so naiv lasse meine Addresse und telefonnummer und denke es wird schon geklärt .Was passiert ? Ich muß einen Wesenstest machen lassen Mein Hund Lucky hat es bestanden 2 Jahre danach bekam ich den Bescheid das ich rückwirkend die erhöhte Hundesteuer 600€ zahlen sollte Ich zahle nicht es kommen Mahnungen und Vollstreckungsbescheide heute war Defacto bei mir . HR Sonntag 18:oo Ich bin gegen diese abzocke und gegen Hundesteuer mein Hund ist ein Border-Collie Labrador Mix . Vonmiraus sollen die mich verklagen Mein Hund hat 4 Jahre lang nichtsangestellt es wurde ein gutartigkeit bewiesen und ich bin Sachkundig.Keiner brauch vor meinem Hund Angst zu haben . Sonia und Lucky ( :
02.02.12
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