animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Sachsen-Anhalt: Zucht- und Handelsverbot für gefährliche Hunde

Magdeburg (pm) – Zum 1. März 2016 ändert sich das Hundegesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Darauf weist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg hin. Das Gesetz zur Vorsorge gegen von Hunden ausgehende Gefahren beinhaltet ein Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot mit gefährlichen Rassen.

Die neue Regelung betrifft Hunde, die dem Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz unterliegen. Dabei handelt es sich um die Rassen American Staffordshire Terrier, American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.

Hiervon betroffen sind grundsätzlich gewerbliche und nicht gewerbliche Hundezüchter sowie auch jede Privatperson. Nach dem neuen Hundegesetz handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig die o.g. Hunde züchtet, vermehrt und/oder mit diesen handelt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

1 Kommentar, Kommentar oder Ping

  1. die-mit-dem-kopf-schüttelt

    Ein Vermehrungsverbot für Gehirnamputierte würde das „Problem“ eher lösen. Ich habe über Jahre im Vereinswesen mit Am Staffs und Bullis zu tun gehabt und bin selten auf liebenswürdigere und freundlichere Hunde getroffen.
    Die Erfahrung zeigt doch, wie schnell sich ein Schwarzmarkt für alles Verbotene bildet, um so einfacher, wenn der Weg bis ins Ausland nicht so weit ist.
    Man kann nicht oft genug daran erinnern: Der falsche Mensch kann auch aus einem Zwergdackel ein bissiges Monster machen.

Reply to “Sachsen-Anhalt: Zucht- und Handelsverbot für gefährliche Hunde”

Suche



Datenschutzerklärung