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Zoll findet Luchsfell

Düsseldorf (zoll) – Das Fell eines Luchses, komplett mit Kopf, fanden Zöllner vom Düsseldorfer Flughafen in einer Frachtsendung aus Kasachstan. Ein 42-jähriger Geschäftsmann aus Düsseldorf wollte die Sendung für einen Freund abholen.

Auf Nachfrage gab er im Vorfeld an, dass die Sendung neben gebrauchter Kleidung auch zwei Teppichfelle enthalte. Bei der Kontrolle der Sendung stellten die Zöllner schließlich fest, dass es sich bei den „Teppichfellen“ um die Felle eines Eurasischen Luchses und eines Steppenzebras handelte.

Eurasische Luchse sind vom Aussterben bedroht und unterliegen daher dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, da jeglicher Handel das Überleben der Art weiter gefährden würde. Das Steppenzebra ist nicht geschützt und die Einfuhr dieses Fells daher nicht verboten.

Die Zöllner stellten das Luchsfell zunächst sicher. Sofern der Geschäftsmann nicht innerhalb eines Monats durch Vorlage einer sogenannten CITES-Bescheinigung nachweist, dass das Fell legal gehandelt wurde, droht ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Artenschutzverordnung.

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