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Regierung: 1.420 Tierheime in Deutschland

Berlin (hib/EIS) – Im Jahr 2016 sind insgesamt 1.420 Tierheime im Bundesgebiet gezählt worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/2972) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2615) zum Umgang mit Fundtieren hervor. Die FDP problematisierte darin eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2018 (Az. BVerwG 3 C 5.16; 3 C 6.16; 3 C 7.16), wonach privat organisierte Tierheime nur dann einen Aufwendungsersatzanspruch für die Aufnahme von Fundtieren geltend machen dürfen, wenn eine vertragliche Vereinbarung mit der für Fundsachen zuständigen Behörde vorliegt, das Tier vorher bei der zuständigen Behörde abgegeben wurde oder wenn Gründe des Tierschutzes einer Ablieferung des Tieres bei der zuständigen Behörde entgegenstehen. Die Regierung führt dazu aus, dass die Ablieferung von Fundtieren in Fundbüros praxisfremd sei. Zudem berge dies die Gefahr, dass Fundtiere zeitweise nicht angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden sowie notwendige tierärztliche Behandlungen verzögert erfolgen. Außerdem sei aufgrund der eingeschränkten Möglichkeit zur Abgabe der Tiere in den Fundbüros nicht auszuschließen, dass die Bereitschaft in der Bevölkerung zur Ãœbernahme von Verantwortung für Fundtiere sinkt. Deshalb will die Bundesregierung nach Veröffentlichung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts die Urteilsgründe prüfen und in Gesprächen mit den Bundesländern praktische Möglichkeiten einer tierschutzgerechten Lösung für die Abgabe von Fundtieren ausloten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

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