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Baden-Württemberg favorisiert Sachkundenachweis für „Exotenhaltung“

(LTK-BW) – Am 28.11.2017 hatte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) in Stuttgart zum Thema „Private Haltung von Exotischen /Gefährlichen Tieren“ zu einer Verbände-Anhörung geladen. Zahlreiche Verbände nutzten damals die Gelegenheit zur Stellungnahme, darunter auch die Landestierärztekammer. Diese bekräftigte ihre alte Forderung nach einem Sachkundenachweis für Tierhalter und sprach sich gegen Haltungsverbote (sog. Positiv-/Negativlisten) bestimmter Tierarten aus. Diese Position vertraten einstimmig sämtliche anwesenden tierärztlichen Organisationen und Verbände, wodurch dem MLR ein eindeutiges Meinungsbild präsentiert wurde.

Diese Geschlossenheit führte zu einem Etappensieg: Das MLR teilte Ende August mit, dass die Auswertung der Stellungnahmen abgeschlossen sei und geprüft werde, ob die Einführung eines Sachkundenachweises rechtlich umgesetzt werden könne.

Kammerpräsident Dr. Thomas Steidl begrüßte die Stellungnahme des MLR ausdrücklich: „Ein guter Tag für den Tierschutz! Nachdem der tierärztliche Sachverstand in dieser Frage gewürdigt wurde, hoffen wir, dass nunmehr der Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises nichts mehr im Wege steht. Damit ließen sich echte Verbesserungen in Sachen Tierschutz erzielen. Für die Realisierung stellen wir unser tierärztliches Know-How gerne zur Verfügung.“

Zusatzinformation

Die Landestierärztekammer Baden-Württemberg ist das Selbstverwaltungsorgan des tierärztlichen Berufsstandes, in der alle Tierärzte des Bundeslandes Mitglied sind.
In der Kammer sind aktuell ca. 4.000 Tierärzte Mitglied. Die Mehrzahl ist kurativ in der Groß- oder Kleintierpraxis tätig. Mehr als 500 Tierärztinnen und Tierärzte nehmen im öffentlichen Dienst hoheitliche Aufgaben wahr. Sie überprüfen die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln und die Hygiene in Lebensmittelbetrieben, kontrollieren Tiertransporte und Tierhaltungen auf Einhaltungen der tierschutzrechtlichen Bestimmungen, überwachen Einfuhren von Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs an den Grenzen und Flughäfen und untersuchen im Labor Lebensmittel und Proben von Tieren.

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