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Mitteilung der Landesbeauftragten für den Tierschutz in Niedersachsen: Illegalen Welpenhandel verhindern helfen

Hannover (ML) – Anlässlich des Welthundetages am 10. Oktober 2018 warnt Michaela Dämmrich, Landesbeauftragte für den Tierschutz in Niedersachen, davor, Welpen aus dem Internet, von dubiosen Anzeigen oder auf der Straße ohne Herkunftsnachweis zu kaufen. „Durch Kauf solcher Welpen wird die Massenproduktion von Welpen in den Herkunftsländern unterstützt, in denen die Hündinnen unter tierschutzwidrigen Bedingungen in engen Verschlägen – alleine zum Zweck der Produktion von Welpen – gehalten werden“, so Dämmrich.

Die Welpen werden meist mit vier bis sechs Wochen von der Mutter getrennt, sie sind nicht geimpft und erkranken infolge des schlecht ausgebildeten Immunsystems an Durchfall, Parvovirose, Staupe oder anderen Infektionskrankheiten. Häufig haben sie keinen europäischen Heimtierausweis oder die Papiere sind gefälscht. Ohne europäischen Heimtierausweis darf ein Hund in Europa nicht reisen.

Die Welpen stammen überwiegend aus Osteuropa und werden über die offenen Grenzen illegal nach Deutschland – oft versteckt im Kofferraum – transportiert und hier zum Verkauf günstig angeboten. Der vermeintlich günstig erworbene Rassewelpe stellt sich später als Problemfall heraus und auf den Besitzer kommen erhebliche Kosten für die tierärztliche Versorgung hinzu. Oft sterben diese Welpen oder es bleiben nach Genesung Schäden zurück.

Durch die massenweise Vermehrung liegt bei diesen Welpen häufig Inzucht vor. Aufgrund der frühen Trennung von der Mutter und der fehlenden menschlichen Zuwendung fehlt die Frühsozialisation, welches sich später in Verhaltensauffälligkeiten zeigt.

Die beste Möglichkeit, diesen tierquälerischen illegalen Welpenhandel zu unterbinden, ist ihn zu boykottieren. Durch den Kauf eines solchen Welpen mag vielleicht ein Hundebaby gerettet werden, dies zieht aber die Produktion weiterer Welpen und noch mehr Tierleid nach sich. Die Nachfrage bestimmt das Angebot.

Deswegen empfiehlt die Landestierschutzbeauftragte, sich vor dem Kauf eines Welpen sachkundig zu machen, sich über den Hundezüchter zu informieren, ihn zu Hause aufzusuchen und sich die Hündin mit Welpen zeigen zu lassen. Beobachten Sie das Verhalten von Muttertier zu Welpen und den Umgang des Züchters mit den Hunden. Entscheiden Sie sich erst, wenn Ihnen das Szenario schlüssig erscheint.

Die Welpen sollten bei Abgabe mindestens zehn Wochen, besser zwölf Wochen alt sein. Am besten ist es, wenn die Welpen bereits einen Transponder mit Registriernummer und einen europäischen Heimtierausweis besitzen, der von einem ansässigen Tierarzt mit Sitz in Deutschland vollständig ausgefüllt wurde. Die erste Grundimmunisierung gegen Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose und Zwingerhusten sollte erfolgt und im Ausweis eingetragen sein. Notwendige Entwurmungen sollten ebenfalls dokumentiert sein. Ein solch grundversorgter Welpe, der ausreichend lange bei seiner Mutter bleiben konnte und durch menschliche Zuwendung sozialisiert wurde, kann später viel Freude bereiten.

In Niedersachsen muss jeder, der einen Hund hält, die erforderliche Sachkunde dazu besitzen und den Hund seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Jeder Hund muss laut Niedersächsischem Hundegesetz seit dem 1 .Juli 2013 nach dem sechsten Monat mit einem Transponder gekennzeichnet und im zentralen Hunderegister registriert sein. Zudem besteht die Pflicht, ab dem sechsten Monat eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

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