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Immer weniger Fachkunde bei Hobbytierhaltungen

Karlsruhe (aho) – 700 Kontrollen führte die Veterinärbehörde des Landratsamts Karlsruhe durch und überprüfte dabei 400 Tierhaltungen. Wie dem Jahresbericht zum Tierschutz für das Jahr 2018 zu entnehmen ist, ging man zu einem Großteil Anzeigen aus der Bevölkerung nach, auch wenn diese erkennbar auf Miet- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten basierten. Trotzdem ist die Behörde verpflichtet jeder einzelnen Meldung nachzugehen. In den meisten Fällen ging es um Hunde, Katzen oder Pferde, aber auch etliche landwirtschaftliche Nutztiere und exotische Tiere wurden nach Meinung der Anzeigenerstatter nicht tiergerecht gehalten, berichten die Veterinäre.

Zugenommen haben laut dem Bericht Missstände im Bereich von Hobbytierhaltungen. Haustiere sind für viele Besitzer nicht selten der einzige Sozialpartner. Doch auch „Tierfreunde“ verfügen zunehmend nicht über genügend Fachwissen, um ihre Tiere artgerecht zu halten. Die Missstände, die die Kontrolleure vorfanden sind unterschiedlichen Ausmaßes: In vielen Fällen wurden durch Gespräche und die Setzung einer angemessenen Frist zur Mängelbehebung eine akzeptable Verbesserung der Haltungsbedingungen erreicht. So in einem Fall, wo in einer Dachgeschosswohnung eine Haltung von 30 Katzen vorgefunden wurde. Der gesamte Aufenthaltsbereich der Tiere war stark verdreckt, die Luftqualität kaum zu ertragen. Nach sachlichen Gesprächen und einer Anordnung reduzierte der Halter den Katzenbestand deutlich. Durch Nachkontrollen sicherte man die  Haltungsbedingungen, so der Bericht.

In schwerwiegenderen Fällen mussten gegen Tierhalter Ordnungsverfügungen bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet. So zum Beispiel in einem Fall, wo wiederholt gegen eine untersagte Haltung von Hühnern in Stall, Wohnung und Keller verstoßen wurde. Die Amtstierärzte verschafften sich trotz massiver Beschimpfungen und Bedrohungen durch den Tierhalter mittels einer Betretungsverfügung und in Begleitung der Polizei Zugang und veranlassten die Wegnahme der Tiere sowie eine anderweitige Unterbringung. Im Fall eines Kleintierzüchters, der Ziegen, Enten, Ziervögel, Hühner und Tauben ohne Licht, Wasser und Futter sich selbst überlassen hatte so dass diese verendeten, wurde Strafanzeige erstattet und ein Halte- und Betreuungsverbot über sämtliche Tierarten ausgesprochen. Der Halter ist mittlerweile rechtskräftig verurteilt.

In neun Fällen wurden Tierhaltungen aufgelöst. „Diese behördliche Handhabe ist aber nicht immer so einfach durchführbar wie sich das manche Anzeigenerstatter vorstellen oder wünschen“, sagte der Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Dr. Joachim Thierer. Gerade im Bereich tiefgreifender Anordnungen bedarf es einer sehr genauen Prüfung und Abwägung sowie in der Regel auch eines Vorlaufs, um dem Tierhalter Möglichkeiten zur Verbesserung der Haltungsbedingungen zu geben. Schließlich gehe es um einen massiven Eingriff in persönliche Grundrechte, die sich auf die gesamte Existenz auswirken kann. Er appelliert deshalb an Tierhalter, sich über artgerechte Haltung zu informieren und für die entsprechenden Bedingungen zu sorgen.

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