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Mit Hund und Katze auf Reisen

EU: Heimtierausweis, Tollwut-Impfung und Chip notwendig

München (ots) – Wenn Hund oder Katze mit auf Reisen kommen, sollten sich ihre Besitzer vorab gut informieren. Nicht nur länderspezifische Vorgaben gilt es zu beachten, sondern auch Bestimmungen für verschiedene Transportmittel wie Bahn oder Flugzeug. Der ADAC erklärt, was für welches Tier auf Reisen notwendig ist.

Das gilt für EU-Länder

Innerhalb der EU ist für Hunde und Katzen ein Heimtierausweis erforderlich, der neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer eine gültige Tollwutimpfung nachweisen muss. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Abreise, eine Auffrischimpfung fristgerecht erfolgt sein. Außerdem gilt eine Chip-Pflicht für alle Tiere, die ab dem 3. Juli 2011 das erste Mal gekennzeichnet wurden. Hatte das Tier als Kennzeichnung vor diesem Stichtag bereits eine Tätowierung, die noch gut lesbar ist, muss es nicht neu gechippt werden. Allerdings verblassen Tätowierungen als Kennzeichnung auf der Haut der Tiere mit der Zeit und der Code im Fell kann nicht mehr mit dem Eintrag im Heimtierausweise verglichen werden.

Einige europäische Länder sind der EU gleichgestellt – so die Schweiz, Liechtenstein und Norwegen. Für die Einreise nach Nordirland gelten dieselben Bestimmungen wie für die Republik Irland. In Finnland, Irland, Nordirland und Malta ist bei Hunden zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer erforderlich. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Wellensittiche gibt es keine einheitlichen EU-Bestimmungen. Für diese Tiere gelten jeweils eigene Vorschriften.

Neben den Einreisebestimmungen gibt es Regeln, die im Urlaubsalltag zu beachten sind: Oft herrscht Leinenzwang, so zum Beispiel in Italien und Spanien und auch in Dänemark bei Waldspaziergängen. In Spanien und Italien dürfen Hunde offiziell nicht mit ins Restaurant. In Portugal dürfen Hunde nicht in Busse und Straßenbahnen. In den meisten Anrainerstaaten am Mittelmeer sind Hunde während der Hauptsaison zumindest an den touristisch stark frequentierten Stränden nicht erlaubt. Häufig bieten die Urlaubsorte jedoch spezielle Hundeabschnitte an. Auskunft geben die jeweiligen Tourist-Infos.

Das gilt für Nicht-EU-Länder

Bei der Einreise in Nicht-EU-Staaten sind unterschiedliche Bestimmungen zu beachten. Bei der Wiedereinreise verlangt die EU aus einzelnen Ländern einen Antikörpernachweis für Tollwut, z.B. aus Albanien, Kosovo, Montenegro, Serbien, Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten, Thailand oder Südafrika. Urlauber müssen bereits vor der Abreise daran denken, einen Tollwutantikörpertest durchführen zu lassen (frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung).

Haustiere in Auto, Bahn und Flugzeug

Bei einer Urlaubsreise mit dem Auto sollten Haustierbesitzer auf sichere Transportmöglichkeiten achten. Transportboxen bzw. Gitter zwischen Sitz- und Laderaum sind hier hilfreich. Reist das Haustier in einer Transportbox in der Bahn mit, fallen übrigens keine Zusatzkosten an, wenn die Box in die Gepäckablage bzw. unter den Sitz passt. Für größere Hunde ist der halbe Ticketpreis fällig. Außerdem müssen sie Maulkorb tragen und angeleint sein. Bei Flugreisen gilt: Vorab erkundigen, nicht jede Airline gestattet Tiere, und auch die Transportbedingungen variieren. Für den Transport im Frachtraum gibt es spezielle Boxen, die der Besitzer zum Teil selbst besorgen muss. Auch ist die Anzahl der Tiere pro Flug begrenzt. Wichtig: Seit vergangenem Jahr transportiert die Lufthansa sogenannte stumpfnasige Rassen (z.B. Mops oder Perserkatze) aufgrund des Tierwohls nicht mehr im Frachtraum. Aber nicht jedes Tier darf mit in die Kabine.

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