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Gefahr durch chinesische Heilkräuter

(aho) Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) warnt vor Aristolochia in Zubereitungen aus chinesischen Heilkräutern. Die aus Belgien und Großbritannien bekannt gewordenen Fälle beim Menschen von Nierenversagen nach der Anwendung von chinesischen Arzneipflanzen, die in einigen Fällen auch tödlich verliefen, sind nach Erkenntnissen des BfArM insbesondere auf Bestandteile von Pflanzen der Gattung Aristolochia zurückzuführen. Die in den entsprechenden Arten natürlicherweise enthaltene Aristolochiasäure, kann bekanntermaßen schwere Schäden an Harnwegen und Nieren hervorrufen. Aristolochiasäure hat eine krebserregende Wirkung.

In Deutschland sind Aristolochia-haltige Arzneimittel bereits 1981 durch das Institut für Arzneimittel des damaligen Bundesgesundheits – amtes verboten worden. Dazu gehörten zum Beispiel Zubereitungen aus Osterluzeikraut (Aristolochia clematitis). Ausgenommen von dem immer noch gültigen Verbot sind stark verdünnte homöopathische Zubereitungen ab einer Verdünnung von D11, von denen keine schädigende Wirkung erwartet wird.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die zuständigen Landesbehörden am 26. Oktober 1999 und noch einmal am 7. Januar 2000 vorsorglich darauf aufmerksam gemacht, dass die traditionelle chinesische Medizin in der Bundesrepublik Deutschland viele Anhänger hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass entsprechende Arzneimittel in Deutschland auch unter Umgehung arzneimittelrechtlicher Vorschriften in Verkehr gebracht werden könnten.

Das BfArM empfiehlt, Zubereitungen mit chinesischen Arzneipflanzen nur in Apotheken und Fachgeschäften zu kaufen, in denen über die einzelnen Inhaltsstoffe fachkundig Auskunft gegeben werden kann und eine Prüfung der Qualität sichergestellt ist. Pflanzenteile der Gattung Aristolochia sollten auf keinen Fall eingesetzt werden. Vorsicht ist auch bei fertig gemischten Tees oder anderen Arzneimitteln der traditionellen chinesischen Medizin geboten, bei denen als Bestandteil „Mu tong“, Stephania oder Clematis angegeben wird. Als „Mu tong“ werden in der chinesischen Medizin gleichrangig Pflanzenteile der Gattungen Stephania, Clematis und Aristolochia bezeichnet, wodurch es in den genannten Fällen zu falschen Angaben über die Zusammensetzung gekommen sein könnte.

BfArM vom 14. Januar 2000

Anmerkung der AHO – Redaktion: Da insbesondere in der Kleintierpraxis die Anwendung von Alternativpräparaten immer mehr Anhänger findet, sollte auch hier die Warnung des BfArM beachtet werden. Die Anwendung von nicht zugelassenen Präparaten bei lebensmittelliefernden Tieren ist abzulehnen, auch wenn diese Arzneimittel als „natürlich“ und „sanft“ beschrieben werden. Das BfArM weißt ausdrücklich darauf hin, dass Aristolochiasäure eine krebserregende Wirkung hat. Rückstände in Lebensmitteln sind deshalb nicht zu akzeptieren.

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