26.05.2013
Rostock: Kastrationspflicht für Katzen; auch Katzenfütterer verantwortlich
Rostock (aho) – In Rostock müssen ab sofort alle Freigängerkatzen ab dem 6. Lebensmonat kastriert und mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Wer freilebenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt, hat diese Katzen ebenfalls kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Die Kastration ist auf Verlangen dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in schriftlicher Form zu belegen (Tierarztrechnung, tierärztliches Attest oder Dokumentation im Heimtierausweis durch den Tierarzt).
Bei einem Verstoß gegen die Verordnung drohen den Tierhaltern bis zu 5.000 Euro Bußgeld.
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