Lebensmittelwarnung: Fumonisine in Maismehl
Wien (lme) – Das österreichische Bundesministerium für Gesundheit und Frauen gibt bekannt, dass in Maismehl
Bezeichnung:“Maismehl“ Weitere Aufschrift u. a.: „Spielberger“ Beschreibung: Feines, gelbes Pulver im undurchsichtigen, bedruckten Papiersack Inhalt: 500 Gramm
Mindesthaltbarkeitsdaten: 29.07.05 Deklaration u.a.: Naturata Spielberger AG; Burgermühle D- 74336 Brackenheim
Herkunftsland: Italien
ein überhöhter Gehalt an Fumonisinen nachgewiesen wurde. Fumonisine gelten als krebserregend und erbgutschädigend. Fumonisine (Fumonisin B1, B2, B3) werden auch für Behinderungen und Missbildungen (Neuralrohrdefekte: Wasserkopf, Spina bifida, Gehirnfehlentwicklungen) bei ungeborenen Kindern verantwortlich gemacht.
Die Probe wurde daher nach österreichischem Recht als gesundheitsschädlich im Sinne des § 8 lit.a LMG 1975 beurteilt.
Vor dem Verzehr dieses Produktes wird gewarnt. Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat die Lebensmittelaufsicht der Bundesländer angewiesen, allfällig noch in Verkehr befindliche Produkte sofort zu beschlagnahmen.
Die Firma Naturata Spielberger AG hat sich nach eigenen Angaben der Beschaffung, Herstellung und Inverkehrbringen hochwertiger biologisch-dynamischer und kontrolliert biologischer Lebensmittel unter Berücksichtigung ganzheitlicher Verarbeitungsqualität zur Aufgabe gemacht.