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DDAC: Positiver Fund bei Bio-Bananen aus der Dominikanischen Republik

Düsseldorf (lme) – Die Funde von Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) begrenzen sich nicht nur auf Bio-Kräuter. Wie das NRW-Verbraucherschutzministerium heute mitteilte, wurde in einer Probe Bio-Bananen aus der Dominikanischen Republik ein DDAC-Gehalt von 0,13 mg/kg festgestellt. Damit lag dieser Wert unter dem am Freitag von der EU festgelegten neuen Grenzwert von 0,5 mg/kg. Die Bundesregierung hatte die Länder mit Schreiben vom 25. Juni aufgefordert, entsprechende Untersuchung vorzunehmen und die Ergebnisse dem Bund mitzuteilen.

Bei Eigenkontrollen der Wirtschaft wurden Anfang Juni Rückstände von DDAC in Lebensmitteln gefunden. Diese Eigenkontrollen fanden durch Unternehmen aus Niedersachsen statt. DDAC ist eine quartäre Ammonium-Verbindung mit oberflächenaktiver Wirkung und gehört zur Gruppe der kationischen Tenside. Die Substanz wird in Desinfektions- und Reinigungsmitteln eingesetzt. Am Freitag wurde für DDAC ein vorläufiger Rückstandshöchstgehalt festgelegt. Darauf einigte sich nach Angaben des Bundesverbraucherschutzministerium der Ausschuss des „Standing Committee of the Food Chain and Animal Health“ der EU auf seiner Sitzung in Brüssel.

Das Gremium legte fest, dass Lebens- und Futtermittel pflanzlichen und tierischen Ursprungs mit einem Gehalt an DDAC über 0,5 mg/kg als nicht mehr verkehrsfähig gelten. Um die Ursachen für die europaweite Verunreinigung von Lebens- und Futtermittel mit DDAC zu finden, hat die EU die Mitgliedsstaaten aufgefordert, eine entsprechende Datenerhebung zu starten. Der Bund hatte daraufhin die Länder um entsprechende Untersuchungen gebeten. Mit der Übersendung der ersten DDAC-Rückstandsdaten an den Bund kommt NRW dieser Bitte nach.

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