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„Zuchtverbot für Kampfhunde notwendig“

Potsdam – Der gestrige tödliche Angriff eines Kampfhundes auf einen 6jährigen Jungen in Hamburg erfordert nach Auffassung von Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD) das „Züchtungsverbot für bestimmte Kampfhunde und eine strikte Einhaltung der bestehenden Hundehalterverordnung“.

Brandenburg hat bereits jetzt eine strenge Hundehalterverordnung. Sie werde jedoch von Ordnungsbehörden, aber auch von Wohnungsunternehmen und Verkehrsbetrieben „häufig nicht konsequent genug angewandt“. Das Hauptproblem seien nicht die Hunde, sondern die Halter, „die ihre Hunde zu Kampfmaschinen degenerieren“. Dies sei – so der für den Tier- und Artenschutz zuständige Birthler – eine „pervertierte Vergewaltigung der Natur“.

Birthler: „Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Zucht aggressiv einzustufender Hunderassen verboten wird“. Dies sollte nach bundesweit einheitlichen Kriterien erfolgen. Als positiv wertet er, dass Brandenburg mit Berlin ein einheitliches Vorgehen vereinbart haben, „um dem martialischen Ãœbel der Zucht von Kampfhunden entgegenzutreten“.

Die novellierte ordnungsbehördliche Verordnung über das Führen und Halten von Hunden in Brandenburg gilt seit 1998. Die Verordnung schreibt detailliert Maulkorbpflicht und Leinenzwang für gefährliche Hunde vor. Die Halter werden dabei in besonderer Weise in die Pflicht genommen. Als bundesweit vorbildlich gelten die Regelungen, wonach unzuverlässige Personen das Halten von Hunden behördlich untersagt werden kann.

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg vom 27. Juni 2000

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