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IMK: Harte Linie gegen gefährliche Hunde

(aho) Mit aller Härte wollen die Innenminister und -senatoren gegen gefährliche Hunde in Deutschland vorgehen. Die zuständigen Fachminister in den Ländern werden ein unverzügliches Zuchtverbot gefährlicher Hunde erlassen. Soweit die Innenminister und -senatoren selbst für Maßnahmen gegen gefährliche Hunde zuständig sind, werden sie die entsprechenden Regelungen baldmöglichst erlassen.

Die Innenminister und -senatoren weisen die Städte und Gemeinden nachdrücklich darauf hin, die bereits jetzt bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um den Leinen- und Maulkorbzwang bei gefährlichen Hunden konsequent durchzusetzen, dabei auch die Möglichkeiten des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens voll auszuschöpfen und die sonstigen rechtlich zulässigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.

Die Innenminister begrüßen, dass der Bundesminister des Innern dem Bundeskabinett vorschlagen wird, eine rechtliche Grundlage für ein Importverbot von Kampfhunden zu schaffen und Verstöße gegen von den Ländern erlassene Zucht- und Haltungsverbote strafrechtlich zu ahnden. Nachdrücklich unterstrichen die Innenminister und -senatoren das Schutzbedürfnis der Menschen vor gefährlichen Hunden. Dies sind, wie bereits auf der IMK in Düsseldorf im Mai dieses Jahres festgelegt, nicht nur bestimmte Rassen, wie Pitbull, American Staffordshire Terrier oder Bullterrier. Darunter können auch andere Hunderassen und Kreuzungen fallen, von denen individuelle Gefahren ausgehen.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wird ein Import- und Zuchtverbot für gefährliche Hunde durchsetzen. Das Zuchtverbot soll für alle aggressiven Tiere gelten, nicht nur für spezielle Rassen. Vorgesehen ist für einzelne gefährliche Hunde gegebenenfalls ein Kastrations- und Sterilisationsgebot unter Beachtung des Tierschutzes. Ein sogenannter „Hundehalter-Führerschein“, also ein Sachkunde- und Zuverlässigkeitsnachweis für das Halten von gefährlichen Hunden wird eingeführt. Eine Ausbildung von Hunden zu gesteigerter Aggressivität wird verboten. Den Kommunen wird empfohlen, einen Leinen- und Maulkorbzwang einzuführen. Zukünftig soll es eine Versicherungspflicht für Hunde ab einer bestimmten Größenordnung geben, ebenso sollen die Bußgelder erhöht werden, wenn gegen die Verordnung verstoßen wird. Die Kommunen sollen für Hunde, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hunderasse gefährlich sein können, eine erhöhte Hundesteuer erheben.

Düsseldorf, 28.Juni.2000

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