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Niedersachsen will Kampfhunde verbieten

(aho) Die Niedersächsische Landesregierung hat auf ihrer Kabinettssitzung am Dienstag einstimmig beschlossen:

1. In Niedersachsen wird per Gesetz die Zucht, Einfuhr und Haltung der Hunderassen Pitbull, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire- Bullterrier sowie der verwandten Zuchtlinien bei Androhung einer Geldbuße von bis zu 100.000 DM und Strafhaft von bis zu 6 Montaten verboten. „Für diese Rassen ist der Nachweis ihrer genetisch bedingten Gefährlichkeit zweifelsfrei erwiesen“, erklärte Landwirtschaftsminister Uwe Bartels.

2. Für weitere bis zu 15 Hunderassen wird ein genereller Leinen- und Maulkorbzwang erlassen. Die Ordnungsbehörden der Städte und Landkreise werden darüber hinaus ermächtigt, im Einzelfall diesen Leinen- und Maulkorbzwang auf weitere Rassen auszudehnen.

3. Die Landkreise und Städte sollen darüber hinaus das Recht erhalten, für alle auffälligen Hunde und Hundehalter eine Wesensprüfung für den Hund und einen Eignungsnachweis für den Halter zu erzwingen. Für die bereits vorhandenen Tiere der besonders gefährlichen Zuchtlinien, die in Zukunft völlig verboten werden sollen, können Besitzer bei den zuständigen Behörden ebenfalls diese beiden Prüfungen beantragen, wenn sie ihre Tiere als ungefährlich einschätzen und sie behalten wollen.

Landwirtschaftsminister Uwe Bartels wird eine bereits in der Anhörung befindliche Verordnung zum Halten gefährlicher Tiere um die Beschlüsse der Landesregierung erweitern und schon Anfang Juli in Kraft setzen. Um auch die Androhung von Strafhaft zu ermöglichen will die Landes- regierung diese Verordnung auch in ein entsprechendes Gesetzgebungs verfahren einbringen. Bartels: „Wenn sich alle politischen Kräfte im energischen Vorgehen gegen die Gefahren von Kampfhunden einig sind, können wir schon im September im Landtag darüber beraten.“

Landesvertretung Niedersachsen in Bonn vom 27.06.00

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