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Deutscher Tierschutzbund: Weitere Schritte müssen folgen

Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes bewertet die gerade bekanntgewordene Einigung der Innenminister zum Thema der so genannten Kampfhunde. Quintessenz: Endlich wird zum Schutz von Mensch und Tier bundeseinheitlich gehandelt, aber einige Schritte fehlen noch.

„Uns freut es, dass die Länderinnenminister und der Bundesinnenminister sich endlich zu einem bundeseinheitlichen Vorgehen entschlossen haben. Schon 1990 haben wir diese Forderung erhoben. Leider wurde das immer ignoriert. Ohne bürokratische Hürden gilt es, die Maßnahmen umzusetzen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich wieder sicher fühlen und der Hund muss wieder als sozialverträglicher Partner des Menschen anerkannt werden. Daher fordern wir, dass weitere Schritte eingeleitet werden“, so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Der Deutsche Tierschutzbund, dem 709 Tierschutzvereine mit 503 Tierheimen angeschlossen sind, hatte gestern ein bundeseinheitliches „5-Punkte-Sofortprogramm“ gefordert. Nach bisher vorliegenden Informationen sind die Innenminister in einer Telefonkonferenz der Forderung nach einem Importverbot gefolgt. Auch das Zuchtverbot, das der Deutsche Tierschutzbund gestern ebenfalls unterstützt hat, scheint Realität zu werden. Angesichts der Tatsache, dass die Tierheime immer öfter und immer mehr so genannte Kampfhunde aufnehmen müssen, ist es unverantwortlich, dass diese Tiere weiter gezüchtet werden. Ein Zuchtverbot für Hunde, die gesellschaftlich geächtet werden und ohnehin keine Chance mehr haben, lässt sich nicht mehr umgehen.

Leider haben die Innenminister jedoch einige Maßnahmen, die für einen umfassenden Schutz von Mensch und Tier nötig wären, noch nicht aufgenommen. Daher erhebt der Deutsche Tierschutzbund erneut die Forderung nach einer generellen Kennzeichnungspflicht für Hunde, damit die Behörden ein weiteres Instrument zur Kontrolle der Halter und Züchter erhalten. Ohne großen zeitlichen Verzug müssen auch die zuständigen Behörden personell verstärkt werden, damit eine Kontrolle in den Kommunen tatsächlich stattfinden und der Vollzug von Anordnungen überprüft werden kann. Wie sonst soll z.B. der Leinen- und Maulkorbzwang für auffällig gewordene Hunde kontrolliert werden? Außerdem haben die Innenminister die Situation in den Tierheimen außer acht gelassen. Allein 1999 wurden 4.600 Hunde der so genannten Kampfhunderassen dort untergebracht, von denen viele bisher nicht auffällig waren. In der derzeitigen öffentlichen Stimmung steigt die Zahl rasant an, die Hunde sind kaum noch zu vermitteln. Die Tierheime sind voll, die Lage ist durch den ehrenamtlichen Tierschutz allein nicht mehr zu beherrschen. Hier gilt es, tierschutzgerechte Lösungswege zu finden, damit die Tierheimarbeit unterstützt und nicht zusätzlich belastet wird.

Deutscher Tierschutzbund vom 28.06.00

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