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Kampfhunde: Grüne fordern Haftstrafen

Berlin (aho) Die Fraktionsvorsitzenden der „Bündnis 90/Die Grünen“ Kerstin Müller und Rezzo Schlauch erklären: Tödliche Bisse von Kampfhunden werden seit über zehn Jahren diskutiert. Bündnis 90/Die Grünen haben schon 1990 einen Gesetzentwurf zum Verbot von Kampfhunden vorgelegt. Geschehen ist bis heute viel zu wenig.

Wir schlagen deshalb vor, Züchtung, Verkauf und Import gefährlicher Hunderassen unter Strafe zu stellen. Dazu ist eine Änderung des Strafgesetzbuches erforderlich. Die von uns vorgeschlagene Strafvorschrift geht davon aus, dass ein Zuchtverbot durchgesetzt wird und stellt künftige Zucht und Einfuhr unter ein strafrechtliches Verbot.

Das Strafgesetzbuch soll wie folgt geändert werden:

Nach § 323 c soll folgender § 323 d neu eingefügt werden:

..§ 323 d

Wer vorsätzlich einen gefährlichen Hund (Kampfhund) züchtet, kreuzt oder sich vermehren lässt, verkauft oder in das Bundesgebiet einführt wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Quelle:

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Pressestelle 11011 Berlin Telefon: 030/227-5 72 12/5 72 13 Fax: 030/227 5 69 62 E-Mail

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