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Streit um gefährliche Hunde

(aho) Nach den erneuten Angriffen besonders aggressiver Hunde auf Menschen und dem tragischen Vorfall in Hamburg, bei dem ein sechsjähriger Junge von einem Pit-Bull getötet wurde, fordert der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) die bundesweite Umsetzung eines Maßnahmenkatalogs zum Schutz von Mensch und Tier: „Es ist bestürzend, daß Hundehalter und -züchter Tiere als Waffen mißbrauchen und mit ihnen Menschen und Tiere gefährden. Als präventive Sofortmaßnahme fordern wir daher neue Bestimmungen für besonders kräftige und beißstarke Hunde“, erklärt ZZF-Präsident Klaus Oechsner. Umgehend sollen aus Sicht des ZZF Zucht und Import von gesteigert aggressiven Hunden verboten und ein Sachkunde- und Zuverlässigkeitsnachweis für das Halten von kräftigen und beißstarken Hunden eingeführt werden. Zur besseren Kontrolle sollte jeder Züchter verpflichtet werden, den Verkauf und die Abgabe solcher Hunde zu melden. Darüber hinaus verlangt der Verband, daß für diese Tiere das Tragen eines Maulkorbes, das Anleinen in Wohngebieten und der Abschluß einer Haftpflichtversicherung vorgeschrieben werden.

Der ZZF hält es weder unter naturwissenschaftlichen noch unter juristischen Gesichtspunkten für richtig, bestimmte Hunderassen als besonders gefährlich einzustufen. Ein allgemeines Haltungsverbot von bestimmten Hunderassen sei daher abzulehnen: „Hiermit würden wir das Problem nur oberflächlich lösen“, warnt Oechsner. „Aus biologischer Sicht können wir nicht bestimmte rassenspezifische Merkmale für die Entwicklung von Kampfhund-Verhalten verantwortlich machen. Wohl aber die Stammzucht aus besonders kräftigen und beißstarken Hunden aller Rassen und Mischtypen in Verbindung mit einer Abrichtung zur gesteigerten Aggressivität.“ Der ZZF plädiert daher für ein Zucht- und Importverbot für alle besonders aggressiven Hunde – nicht nur für spezielle Rassen. „Nur so kann auch für die Zukunft das Verzüchten bislang unauffälliger Hunderassen vermieden werden.“ Darüber hinaus tritt der ZZF für eine artgerechte Erziehung und Haltung von Hunden ein. Oechsner: „Die Abrichtung gleich welcher Rasse oder welchen Mischlings zu Kampfhunden ist Tierquälerei und nach Paragraph 3 Tierschutzgesetz verboten. Verstöße gegen diese Bestimmung müssen strengstens geahndet werden.“

zzf vom 28. Juni 2000 / pma 0700

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