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Hamburger Hundeverordnung online

(aho) Nach der neuen Hamburger Hundeverordnung ist das Halten gefährlicher Hunde grundsätzlich verboten. Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis darf auf Antrag nur erteilt werden, wenn der Antragsteller oder die Antrag- stellerin ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachweist und gegen seine oder ihre Zuverlässigkeit eine Bedenken bestehen. Es dürfen keine Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum Dritter entgegenstehen.

Lesen Sie hier die Hamburger Hundeverordnung online.

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