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Rheinland-Pfalz verschärft Verordnung gegen gefährliche Hunde

(aho) Der Innenminister von Rheinland-Pfalz Walter Zuber hat eine verschärfte Gefahrenabwehrverordnung gegen gefährliche Hunde vorgelegt. Neu ist das Zucht-, Handels- und Fortpflanzungsverbot für alle gefährlichen Hunde, zu denen nunmehr in jedem Fall der Pitbull Terrier, der American Staffordshire Terrier und der Staffordshire Terrier gehören. Für sie – und alle Kreuzungen – gilt jetzt auch ein Kastrations- bzw. Sterilisationsgebot. Schließlich sind all diese Tiere melde- und kennzeichnungspflichtig. Charakterlich ungeeignete Personen wird es ohne Ausnahme untersagt sein, gefährliche Hunde zu halten oder zu führen. Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit einer Strafe bis zu 10.000 Mark rechnen.

Innenminister Walter Zuber forderte die Kommunen dazu auf, »die Verordnung konsequent und entschlossen umzusetzen«. Das Land werde sie dabei unterstützen. Zwar könne die Polizei nicht die Aufgaben der Ordnungsämter übernehmen. Für unbürokratische Unterstützung werde er – zum Beispiel durch gemeinsame Fußstreifen – sorgen. Zuber erinnerte an die Zusagen des Bundes, ein Importverbot für sogenannte Kampfhunde zu erlassen und Verstöße gegen die Länderverordnungen zu Straftaten zu erheben. »Damit würden unsere gesetzgeberischen Maßnahmen rund«, meinte er.

Der Kampf gegen »unverantwortliche Hundehalter, die Tiere missbrauchen, um ihr ramponiertes Ego aufzupolieren« sei dringend notwendig. Gegenüber Kampfhundebesitzern werde es »kein Pardon geben«. Vor wirkungslosem Populismus müsse man sich aber hüten. Innenminister Zuber will, »dass der Hund weiterhin der beste Freund des Menschen bleibt« und nicht zu seinem größten Feind wird. Dafür werde in Rheinland-Pfalz alles getan. Ansprechpartner: Pressesprecher Michael Hartmann Ministerium der Innern und für Sport Schillerplatz 3-5 55116 Mainz Tel.: 06131-16-32 20 Fax.: 06131-16-37 20 eMail

Pressemeldung vom 30.07.00

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