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NRW erlässt Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden

(aho) Umweltministerin Bärbel Höhn hat am 30.06.2000 in einer Pressekonferenz in Düsseldorf die neue Landeshundeverordnung NRW vorgestellt. Mit der Neuregelung werden die Maßnahmen gegen gefährliche Hunde drastisch verschärft. Darüber hinaus wird ein genereller Sachkundenachweis für Halter von Hunden eingeführt, die ausgewachsen über 40 cm hoch oder aber über 20 kg schwer sind, um vorbeugend die Entwicklung gefährlicher Hunde weitestgehend zu unterbinden. Die Regelung tritt sofort nach Veröffentlichung in Kraft.

„Die neue Verordnung enthält scharfe Auflagen und einen breiten Maßnahmenkatalog“, erklärte Umweltministerin Bärbel Höhn. „Kinder und ältere Menschen sind zunehmend gefährdet durch falsch gehaltene und gezüchtete Hunde. Ich will die Bevölkerung vor gefährlichen und aggressiven Hunden schützen“.

Für Hunde der Anlage 1 und 2 gilt ab sofort eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Die Zucht von Kampfhunden wird verboten. Die Haltung wird in Zukunft de facto nicht mehr erlaubt.

Die strengen Maßnahmen gelten also schon bevor ein solches Tier auffällig geworden ist, damit es erst gar nicht zu Schadensfällen kommt. Der Schutz vor Angriffen von Hunden wird dadurch erheblich verbessert.

Die neue Landeshundeverordnung gilt künftig für die überwiegende Zahl der großen Hunde, d.h. für

a) jeden Hund, der größer ist als 40 cm oder mehr als 20 kg wiegt,

b) alle gefährlichen Hunde, die durch aggressives Verhalten auffallen oder einen Menschen gebissen haben,

c) alle Hunde der in den Anlagen genannten Rassen unabhängig von deren Größe und Gewicht.

Wie die Erfahrung in Nordrhein-Westfalen zeigt, sind es keineswegs nur die sogenannten Kampfhunde, die beißen. So wurde von den Ordnungsbehörden auch über Angriffe von Mischlingen und Schäferhunden in nicht unerheblicher Zahl berichtet. Nach übereinstimmender Meinung von Experten sind Hunde, von speziellen Züchtungen abgesehen, in aller Regel nicht von Natur aus aggressiv. Sie werden vor allem dann gefährlich, wenn sie scharf gemacht oder falsch gehalten werden. Ursache ist häufig auch die fehlende Sachkenntnis des Besitzers. Zu einer Gefahr können so vor allem große Hunde werden, weil die von dem Tier ausgehende potentielle Gefahr mit der Größe und dem Gewicht zunimmt.

„Eine reine Kampfhunderegelung reicht deshalb nicht aus, wenn wir die Bevölkerung wirksamen schützen wollen“, sagte Umweltministerin Bärbel Höhn.

Bärbel Höhn, Ministerin für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Düsseldorf, 30.6.2000

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