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NRW: Landeshundeverordnung ist online

(aho) Diese Verordnung gilt für das Halten von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Darüber hinaus gilt diese Verordnung für das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten von Hunden, die die Kriterien nach § 2 erfüllen, sowie ferner für Hunde der Rassen der Anlagen 1 und 2 oder Kreuzungen der darin genannten Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen, unabhängig von deren Größe oder Gewicht.

Hier geht es zur „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten bestimmter Hunde (Landeshundeverordnung – LHV NRW)“

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