animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Hessen: Kampfhunde-Verordnung online

(aho) Wiesbaden – Hessens Innenminister Volker Bouffier hat heute die neue Eilverordnung gegen Kampfhunde erlassen. „Damit haben wir in Hessen eine schnelle und wirksame Grundlage für die Kommunen geschaffen, um gegen Kampfhunde vorzugehen und die Bevölkerung umgehend zu schützen“, sagte der Minister im Rahmen einer Pressekonferenz. Bouffier betonte, dass die neue Verordnung einschneidende Maßnahmen mit weitreichenden Folgen für Hund und Halter vorsehe. Dies sei aber im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung unbedingt notwendig: „Hier geht es nicht mehr um Tierschutz, hier geht es um Menschenschutz!“

Zum konkreten Inhalt der Eilverordnung sagte Bouffier:

Die Verordnung umfasst 16 Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Bei diesen 16 Rassen handelt es sich sämtlich um Hunde, denen eine hohe Aggressivität bescheinigt wird und die grundsätzlich als gefährlich einzustufen sind.

Für diese 16 Rassen, die sogenannten Kampfhunde, besteht ein Zucht-, Handels- und Erwerbsverbot, und zwar ohne Ausnahme.

Ein Kampfhund darf ohne behördliche Erlaubnis nicht mehr gehalten werden. Diese Erlaubnis wird nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt und ist an ein berechtigtes Interesse geknüpft. Nach Inkrafttreten der Verordnung muss der Halter innerhalb eines Monats die Erlaubnis beantragen; die zuständige Behörde entscheidet innerhalb von drei Monaten.

Das Führen und Halten von Kampfhunden ist außerhalb von Häusern und Wohnungen nur mit Leine und Maulkorb zulässig. Gleichfalls dürfen nur erwachsene Personen einen solchen Hund führen.

Innenminister Bouffier erklärte weiter, dass bereits ein Gesetzentwurf gegen gefährliche Hunde vorbereitet wird, er sich im Vorgriff darauf aber mit der Eilverordnung zum sofortigen Handeln entschlossen habe. Sowohl die neue Verordnung gegen Kampfhunde als auch die derzeit noch bestehende Verordnung gegen gefährliche Hunde, unabhängig ihrer Rasse, werden in das Gesetz münden. Es soll nach der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden.

Bouffier sprach sich für eine Verschärfung der bisherigen Strafandrohungen aus. „Geldbußen allein sind zu wenig. Für einige Verstöße müssen auch Freiheitsstrafen möglich sein“, sagte Hessens Innenminister. Er forderte die Bundesregierung daher auf, das Strafgesetzbuch um eine entsprechende Vorschrift zu erweitern.

Pressemitteilung vom 5. Juli 2000

Suche



Datenschutzerklärung